Sehr geehrte Frau Bader! Folgende Situation: Wir möchten ein Kind bekommen und es jetzt bald versuchen. Mein Vertrag endet zum 31.03.2015, die Verlängerung um ein weiteres befristetes Jahr wurde mir bereits mündlich zugesichert, die Unterlagen dazu müssten in den nächsten Wochen vorliegen, sodass ich unterschreiben kann. Meine Frage: WENN ich VOR Beginn des neuen Vertrags bzw. dem Verlangeszeitraum schwanger werden würde, zb. Januar-März, kann mein Arbeitgeber dann von der Verlängerung zurücktreten? Ich werde auf jeden Fall Berufsverbot wollen und auch bekommen, das haben andere Kolleginnen in meinem Betrieb auch. Ich mache mir nur Sorgen dass es spezielle mir nicht bekannte Ausnahmen gibt, unter denen mein Arbeitgeber von der Verlängerung zurücktreten kann. Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar :-) MfG Sunrise
von Sunrise88 am 18.01.2015, 12:16