Ist mündliches Gespräch zur Rückkehr nach Elternzeit bindend?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist mündliches Gespräch zur Rückkehr nach Elternzeit bindend?

Hallo Frau Bader, Ende Juni läuft meine Elternzeit aus. Ich hatte meinen Arbeitgeber vor einiger Zeit darüber informiert, dass ich gerne Teilzeit zurückkommen würde. Vor zwei Wochen gab es ein Gespräch in der Perso, in dem man mir mitteilte, dass man leider keine Möglichkeit sehen würde und mit mir über ein Auflösungsangebot gesprochen. Dieses sollte mir am nächsten Tag per Mail zugehen. Als ich zwei Tage später noch nichts erhalten hatte, habe ich Rückfrage gehalten. Es hieß, man könne noch keine Zahlen nennen, es müssen noch Gespräche geführt werden... Nach und nach wurde ich vertröstet. Heute erfahre ich, dass das es evtl. Doch noch eine Möglichkeit gibt.... Bin aber seit der "Absage" bereits in anderen Gesprächen. (Arbeite derzeit im Minijobs und könnte das ausweiten) Kann ich auf das mündliche Auflösungsangebot bestehen? In dem Gespräch hatte man mir ja schon mitgeteilt, dass bereits alles versucht wurde. Danke im Voraus für Ihre Rückinfo

von Mabealf am 13.05.2016, 15:23



Antwort auf: Ist mündliches Gespräch zur Rückkehr nach Elternzeit bindend?

Hallo, ich sehe hier das Beweisproblem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2016



Antwort auf: Ist mündliches Gespräch zur Rückkehr nach Elternzeit bindend?

Aus meiner Sicht kannst du nicht darauf bestehen. Ein Auflösungsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung, es kann also keine der beiden Parteien dazu gezwungen werden zuzustimmen. Du kannst aber durchaus um einen Auflösungsvertrag BITTEN. Begründen kannst du es ja. Oder kündigen kannst du natürlich auch, musst dann natürlich die Kündigungsfrist beachten.

von chrissicat am 13.05.2016, 21:03



Antwort auf: Ist mündliches Gespräch zur Rückkehr nach Elternzeit bindend?

Hallo! Danke für Ihre meinung! Mir geht es ja hauptsächlich darum, dass der AG mir gesagt hat es gäbe keine Möglichkeit mich einzusetzen und nur die Möglichkeit zur Vertragsauflösung. (Sprich sein Wille) Und jetzt, wo ich mich quasi damit abgefunden habe und bereits anderweitig Pläne Schmiede und nur noch auf das schriftliche Angebot warte (wo ich ständig vertröstet werde) erfahre ich durch Zufall, dass,doch noch im Betrieb geschaut wird, wo man mich einsetzen kann.

von Mabealf am 13.05.2016, 21:48



Antwort auf: Ist mündliches Gespräch zur Rückkehr nach Elternzeit bindend?

Klar könnte ich selbst kündigen, nur bekäme ich dann meines Wissens nicht die Abfindung / bezahlte Freistellung während der Kündigungsfrist.

von Mabealf am 13.05.2016, 21:51



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