Hallo Frau Bader, Ich bin gegenüber meiner Exfreundin, aufgrund eines gemeinsamen Kindes, unterhaltspflichtig. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und waren nicht verheiratet. Das Kind lebt im Haushalt der Mutter, meiner Exfreundin. Nun möchte ich meine jetzige Partnerin heiraten. Sollte in der Zukunft der Fall eintreten, dass ich es finanziell nicht mehr schaffe den Unterhalt zu zahlen, kann dann an meine zukünftige Ehefrau herangetreten werden? Sprich, greift eine Pfändung, ein Titel oder ähnliches auch auf meine Ehefrau und ihre Konten und müsste sie dann meiner Unterhaltspflicht gegenüber meiner Exfreundin nachkommen? Falls das so ist, kann man dem irgendwie vorbeugen, durch Gütertrennung, einem Ehevertrag oder ähnlichem? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im voraus.
von sebwald am 15.12.2014, 14:01