Frage:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
Hallo Frau Bader,
Folgende Situation: Ich habe nach der Schule (Abitur) direkt mit dem Studium begonnen und meinen Bachelor in der Regelstudienzeit abgeschlossen. Nun habe ich ein Kind bekommen, es folgt allerdings noch der Master den ich nun direkt im Anschluss mache.
Bisher hat mein Vater für mich regelmäßig Unterhalt bezahlt, jetzt meint seine neue Frau jedoch, dass er für MICH nicht mehr unterhaltspflichtig ist, weil ich ein Kind bekommen habe. Sie meint der Kindsvater wäre nun für mich und das Kind finanziell verantwortlich. Stimmt das??? Wir sind nicht verheiratet und es geht auch nur um meinen Unterhalt... für mein Kind wird der Vater selbstverständlich aufkommen.
Liebe Grüße
von
milla_mi
am 21.09.2014, 19:34
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
Hallo,
nun ist primär der Vater ihres Kindes für Sie unterhaltspflichtig. daran ändert auch nichts, dass er in Elternzeit gegangen ist. Das würde das ja auf Ihren Vater abgewälzt.
Ob der Bachelor alleine eine fertige Ausbildung ist, vermag ich nicht zu sagen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2014
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
Ich habe das bei meinem Schwager nun mitbekommen, der wird von meinem
Schwiegervater finanziert. Der sagte dass er ab Bachelor nicht mehr hätte zahlen müssen, da es ja ein Abschluss ist.
Somit ist die Verpflichtung beendet.
Mein Schwiegervater finanziert ihn nun weiter bis zum Master, aber eben freiwillig.
Sofern das von Beruf zu Beruf nicht unterschiedlich ist, hat Dein Vater also acht damit.
von
Sternenschnuppe
am 21.09.2014, 20:44
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
Hmm... Mit dem Bachelor alleine könnte ich aber doch gar nichts anfangen (studiere Lehramt) der Master gehört zwangsläufig dazu.... das war auch vorher eigentlich klar.
Die Frau macht auch keinen Stress, weil ich noch den Master mache, sondern weil ich jetzt ein Kind habe. Und weil sie einfach nicht bezahlen will!!
Mein Freund geht extra in Elternzeit und nimmt Elterngeld in Anspruch und übernimmt somit die Verantwortung für die Kleine, damit ich weiter studieren kann und schneller fertig bin. Bzw. In der "abgesprochenen" bisher sogar Regelstudienzeit bleibe.
Aber das sind ja nur 65% seines jetzigen Gehalts... wenn dann der Unterhalt noch fehlt wird es doch sehr knapp..!! Vor allem von jetzt auf gleich. Mein Freund ist doch nicht für MEINE gesicherte Ausbildung verantwortlich, nur weil wir jetzt ein Kind haben oder???
von
milla_mi
am 22.09.2014, 09:37
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
Und warum soll Dein Vater die Elternzeit eines ihm komplett fremden Mannes unterstützen?
Meines Wissens hat die Frau Recht. Der gegenseitige Unterhalt der Lebenspartner mit einem gemeinsamen Kind ist dem Unterhalt durch die Eltern vorrangig.
von
Strudelteigteilchen
am 22.09.2014, 10:56
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
M.E. hat sie recht. Die Eltern sind raus, wenn sie Großeltern werden oder die erste Ausbildung (und da fällt der Bachelor rein) finanziert haben.
Der Vater Deines Kindes ist auch Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Nennt sich Betreuungsunterhalt. Damit ist der Kindsvater drin und Dein Vater raus.
von
shinead
am 22.09.2014, 13:23
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
Aber wenn der Kindsvater ins Elternzeit geht, ist er doch nicht noch zu Unterhalt verpflichtet, eher doch umgekehrt, sie ist ihm zu Unterhalt verpflichtet oder nicht?
Mein Mann hätte damals fast sein Studium abbrechen müssen, weil er Vater wurde und der Mutter und dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig wurde.
Mitglied inaktiv - 22.09.2014, 13:37
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
obwohl das Ganze schon komisch ist. Man bekommt ein Kind, studiert weiter, der Partner arbeitet auch nicht mehr und der Großvater des Kindes soll Unterhalt zahlen.
Mitglied inaktiv - 22.09.2014, 13:42
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
Ja, die KM ist im Zweifel dem KV zu Unterhalt verpflichtet - aber nicht vom Geld ihres Vaters.
von
Strudelteigteilchen
am 22.09.2014, 13:56
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
Es geht ja gar nicht um den Unterhalt für das Kind oder den Vater!!! Es geht lediglich um den Unterhalt für mich also die Mutter... ich habe ja noch kein eigenes Einkommen und keine abgeschlossene Berufsausbildung. Und es war vorher auch klar abgesprochen, dass mein Vater bis zum Ende des Studiums bezahlt... meine Mutter zahlt ja auch weiterhin ihren Teil.. nur die Frau meines Vaters meint jetzt ein schlupfloch gefunden zu haben.
Es hat sich ja gar nichts geändert, weder bummel ich rum, noch liege ich meinen Eltern mehr oder länger als abgemacht auf der Tasche... ist ja nicht so als würde ich jetzt sagen "zahlt mal schön für mich und ich schieb ne ruhige Zeit" ich bin ja bemüht so schnell wie möglich fertig zu werden und hätte ich jetzt kein Kind ständ es gar nicht zur Diskussion und der Master würde weiterhin von meinem Vater finanziert werden.
von
milla_mi
am 22.09.2014, 19:32
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
Hättest dich halt erkundigen müssen bevor du schwanger wurdest. Meiner Meinung nach muss auch der Vater des Kindes Betreuungsunterhalt für dich bezahlen. Als Lehrerin kann man ja sehr gut Nebenbei Geld durch Nachhilfe verdienen.
Bin gespannt was Frau Bader sagt.
von
Soie
am 22.09.2014, 21:16
Antwort auf:
Ist mein Vater weiterhin unterhaltspflichtig für mich, wenn ich ein Kind bekomme
Ja, es geht um Unterhalt für Dich und dafür ist jetzt der Vater Deines Kindes und nicht mehr Dein Vater zuständig. Es müsste also mindestens eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Vaters Deines Kindes erfolgen.
Das Deine Mutter weiterhin zahlt ist nett, aber freiwillig.
Außerdem wird m.E. der Bachelorabschluss als berufsqualifizierend angesehen. (Steht wohl im Hochschulrahmengesetz.)
von
shinead
am 22.09.2014, 23:12