Ist ein Antrag auf Verkürzung der Elternzeit wiederrufbar?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist ein Antrag auf Verkürzung der Elternzeit wiederrufbar?

Hallo Frau Bader ! Meine Elternzeit würde normalerweise am 21. Dezember enden. Weil ich aber gerne schon vorher wieder arbeiten wollte, habe ich einen Antrag bei meinen Chef auf Verkürzung der Elternzeit und gleichzeitig die Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit gestellt. Mein Chef hat das ohne Probleme genehmigt. Kurz nach der Zusage habe ich festgestellt, daß ich wieder schwanger bin. Da mein Job sehr stressig ist und auch in Teilzeit viele Überstunden anfallen (Teilzeit heißt bei uns min. 25-30 Stunden) überlege ich die Verkürzung wieder zurück zu nehmen. In diesem Fall würde meine Elternzeit dann regulär am 21.12.2014 enden und Mitte Januar 2015 ginge es wieder in den Mutterschutz. Meine Frage ist habe ich ein Recht darauf den Antrag zurückzuziehen und erst regulär wieder arbeiten zu gehen und bleibt mein Teilzeitanspruch auch bestehen. Mit freundlichen Grüßen

von Hahnenkamm am 22.07.2014, 18:36



Antwort auf: Ist ein Antrag auf Verkürzung der Elternzeit wiederrufbar?

Hallo, Sie können erneut Elternzeit beantragen. da sie aber schon Teilzeit beantragt haben, denke ich zwar, dass der Anspruch gegeben ist, würde aber versuchen, das einvernehmlich mit dem Arbeitgeber zu klären, der ja bis jetzt sehr ordentlich agiert hat. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2014



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