Ich habe im Bemessungszeitraum Mischeinkommen erzielt. Ich war hauptberuflich angestellt und habe Nebenher als Freiberufler gearbeitet. Daher war der Verdienst aus meiner Selbständigen Nebentätigkeit frei von Sozialabgaben. Jetzt habe ich meinen EG-Bescheid erhalten und es wurden von meinen Gewinn aus Selbständiger Nebentätigkeit Sozialabgaben abgezogen obwohl ich diese nicht bezahlen musste. Ist dies Rechtens? Außerdem habe ich im Bemessungszeitraum vorm Arbeitsgericht gewonnen und eine Lohnnachzahlung aus dem Vorjahr noch zugesprochen bekommen. Diese Lohnnachzahlung wurde ebenfalls nicht berücksichtigt. Ist dies so Rechtens?
von Lea_33 am 09.06.2017, 13:51