Ist der Vater verpflichted, mir den Aufenthalt des Kindes zu nennen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist der Vater verpflichted, mir den Aufenthalt des Kindes zu nennen?

Hallo Frau Bader, ich bin seit zwei Jahren von meinem Ex Mann getrennt. Leider ist das Verhältnis mehr als kompliziert und er macht mir mein Leben zur Hölle, versucht ständig alles mögliche einzuklagen. Aktuell hatte er versucht unseren 3 jährigen Sohn über drei Wochen zu sich zu holen. Beim letzten Urlaub ging das gar nicht gut, unser Kind hatte große Verlustängste. Deshalb hat das Gericht entschieden, dass es dieses Jahr nur zwei Wochen sind. Von einem Urlaub innerhalb von Deutschland hat er nichts gesagt. Lediglich Tagesausflüge seien geplant gewesen. Würde es zu einem Urlaub kommen, wollte er mich informieren. Gestern hat er unseren Sohn abgeholt, heute habe ich erfahren, dass sie doch im Urlaub sind. Seine Aussage am Telefon: "Es geht Dich nichts an wo wir sind, wir sind innerhalb von Deutschland!" Bei GSR und ABS ist er dann nicht verpflichtet mich zu informieren? Immerhin hat er mich ja bis zum gestrigen Tage angelogen. Er macht mir ständig Probleme, ich habe schon Hilfe gesucht beim Jugendamt, bei der ERziehungsberatung und alle sagen, ich muss damit klar kommen. Für das alleinige Sorgerecht sei das alles zu wenig. Er hat mir bereits schonmal gedroht, mir das Kind nicht wiederzubringen. Grund hierfür war, dass ich das Kind nicht prophylaktisch bei Ärzten vorgestellt habe (ich selbst bin seit 13 Jahren in der Medizin/Notfallmedizin tätig). Er sollte beim HNO vorgestellt werden, da er im Alter von zwei Jahren öfter mal "Hä?" gesagt hat und der Vater glaubte, das Kind höre nicht richtig. Beim Augenarzt sollte ich ihn vorstellen, da der Vater eine MINIMALE Sehschwäche hat und beim Orthopäden, da das Kind krumme Füße habe (die auch nur er gesehen hat und auch nicht unser Kinderarzt). Mittlerweile ist es so weit, dass ich wegen jeder Kleinigkeit zum Kinderarzt renne (15Arztbesuche in 2013) und er sogar den Arzt in Frage stellt. Die Kita Anmeldung hat er hinausgezögert, damit er einen längeren Urlaub mit unserem Kind verbringen kann (hab ich schriftlich von der Kita Leitung!). Nun will er verbieten, dass mein Lebensgefährte das Kind aus der Kita abholt (was mein LG bereits die letzten 2 Jahre bereits bei der Tagesmutter schon getan hat und da gab es nie Beschwerden vom KV). Er wünscht sich einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe-wie kann der funktionieren, wenn ich angelogen werde und den Aufenthaltsort von meinem Kind nicht weiß? Ich weiß langsam nicht mehr weiter und hoffe es kann mir jemand helfen. Mein Anwalt sagt immer nur, es ist zu wenig. Vielen Dank! CK

von CK1984 am 22.08.2014, 20:43



Antwort auf: Ist der Vater verpflichted, mir den Aufenthalt des Kindes zu nennen?

Hallo, "Mein Anwalt sagt immer"...bitte die Hinweise lesen - wenn Sie anwaltlich vertrten sind, darf ich mich nicht einmischen... Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.08.2014



Antwort auf: Ist der Vater verpflichted, mir den Aufenthalt des Kindes zu nennen?

Du eknnst den Aufenthalt Deines Kindes nicht? Ich würde zur Polizei gehen, eine Vermisstenanzeige erstellen. Mal schauen was er dazu sagt....

Mitglied inaktiv - 22.08.2014, 21:12



Antwort auf: Ist der Vater verpflichted, mir den Aufenthalt des Kindes zu nennen?

Er hat doch ganz normal Umgang gerade. Meldest Du Dich ab wenn Du die Stadt verlässt ? Er hat ein Handy, Du auch. Ob er nun in München oder Kassel ist, was ändert das ?

von Sternenschnuppe am 22.08.2014, 21:14



Antwort auf: Ist der Vater verpflichted, mir den Aufenthalt des Kindes zu nennen?

Hallo, weiß denn Dein Ex immer Bescheid, wo Du Dich gerade aufhältst? Möchtest Du ihm über jeden Schritt Rechenschaft ablegen? Wie würdest Du reagieren, wenn er sich so verhalten würde, wie Du? Liebe Grüße Luvi

von luvi am 22.08.2014, 23:58



Antwort auf: Ist der Vater verpflichted, mir den Aufenthalt des Kindes zu nennen?

Na, das kann ja dann die Polizei entscheiden ob sie einschreiett oder nicht. Sorry, aber es ist wohl ein riesen Unterschied ob man den anderem im Alltag über jeden Schritt informiert oder ob sich der Vater im Urlaub mit unbekannten Ziel mit dem Kind aus dem Staub macht. Zumal wenn er eh schon droht.

Mitglied inaktiv - 23.08.2014, 08:25



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