Frage: Ist das vom AG in Ordnung?

Hallo Frau Bader, also mein Mann blieb nach der Geburt unserer zweiten Tochter in Elternzeit für ein Jahr ( bis 1.2.15). Er war bis dahin stellv.Filialleiter in einem 20 km entfernten Ort. Nun rief heute sein VL an und sagte dass seine alte Stelle sein kurzem besetzt ist und er nun die Wahl hat zwischen : 1: eine Teilzeitstelle als Aushilfe für 20 Std die 70 km entfernt liegt oder 2: eine Stelle als stellv. Filialleiter die 120 km entfernt liegt. Laut seinem Vertrag ist er an eine Filiale gebunden jedoch behält sich sein AG vor in auch in andere Filialen zu versetzen. Ein Umzug kommt nicht in Frage da die ältere hier zur Schule geht und wir auf die Unterstützung unserer Familien angewiesen sind um z.b die Kinder abzuholen etc. Desweiteren haben wir uns vor 3 Monaten ein Grundstück gekauft. Meine Frage wäre also: Kann der AG trotzdem verlangen das mein Mann eine dieser Varianten annimmt?

von aliky am 10.11.2014, 19:33



Antwort auf: Ist das vom AG in Ordnung?

Hallo, er hat nach der EZ Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Wenn im Vertrag steht, dass er versetzt werden darf, kann der Ag sies im Rahmen des Direktionsrechtes tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2014