Frage:
Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Hallo, meine Tochter (1,5 Jahre alt) und ich leben noch in der gemeinsamen Wohnung mit dem Vater. Ich möchte mich nun aufgrund Körperverletzung Drogen - und Alkoholkonsum vom Ehemann, trennen. Ich bin bereits auf Wohnungssuche. Das Jugendamt habe ich versucht einzuschalten bis ich dann irgendwann jemanden erreichen konnte. Dieser Herr sagte er würde mir einen Termin mit dem/der Zuständigern ausmachenich wurde jedoch nicht angerufen.habe mich versucht zu melden keiner geht ran. Habe mal einer anderen Dame gefragt ob ich vorbei kommen kann oder ein Termin benötige, diese Fragte nur Warum?? Was ist das denn für eine Frage. Muss das Jugendamt in dem Sinne nicht eingreifen da mein Ehemann mich psychisch als auch physisch verletzt und meine Tochter alles miterlebt und bereits ein aggressives Verhalten aufweist. Sie ahmt vom Vater z.B. Das Schlagen nach (:((sehr schlimm) er ist sehr aggressiv und die Polizei musste ich auch desöfteren einschalten. Erst heute konnte ich dafür sorgen das er für 10 Tage der Wohnung verwiesen wurde. Jedoch was passiert danach wenn er wieder in die Wohnung darf?In ein Fraunhaus möchte ich aufgrund der kleinen nicht. Kann ich den auch dafür sorgen das er solange wir noch da sind fern von uns bleibt? Und hätte ich bei diesen Gründen ein Recht auf das alleinige Sorgerecht? Verzeihen Sie den wirren Text ich bin wirklich fraglos und will nur noch eine Lösung um ein vernünftiges Leben meiner Tochter und mir ermöglichen. Vielen Dank im Voraus
Can1989
von
Can1989
am 09.09.2016, 21:25
Antwort auf:
Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Hallo,
besorgen Sie sich beim AG einen Beratungshilfeschein u suchen Sie einen RA vor Ort auf.
Gleichwohl weiß ich nicht, was gegen ein Frauenhaus spricht, zumal das Kind ja nun wirklich noch klein ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2016
Antwort auf:
Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Das sind keine einfachen Zeiten für Dich...
Was genau erwartest Du Dir denn vom Jugendamt?
das ist u. a. deshalb wichtig, weil je nachdem was Du geklärt haben willst unterschiedliche Abteilungen dort zuständig sind.
Hast Du die Chance (nochmal) dort direkt hinzugehen und um ein Gespräch bitten? lass Dich nicht abweisen, sage klar und kurz womit Du Hilfe brauchst.
Ich fürchte, Du wirst Dir einen Anwalt suchen müssen. GGf. gibt es einen beratungsschein für Dich.
...wobei ich überlegen würde ob das Frauenhaus nicht die besser Alternative zum schlagenden Ehemann wäre... der Kleinen wäre das sicher wurscht!
LG
Désirée
von
desireekk
am 09.09.2016, 21:50
Antwort auf:
Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Lass Dir den Polizeibericht geben und gehe Montag sofort zum Amtsgericht.
Da stellst Du beim Rechtspfleger einen Eilantrag auf ein Näherungsverbot für ihn. Somit darf er dann für mindestens 4 - 6 Wochen nicht mehr in Deine Nähe und des Kindes.
Und zeig ihn an!!
von
Sternenschnuppe
am 09.09.2016, 21:51
Antwort auf:
Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Hallo,
das ist DER klassische Fall für ein Frauenhaus. Und die sind dort natürlich auf Kinder eingestellt.
Würde mich ganz schnell an die wenden. Vor allem auch, weil man dort nicht nur wohnt. Man bekommt die ganze Hilfe, die man braucht. Es wird Hilfe für das Sorgerecht, das Trennungsverfahren etc. zur Seite gestellt.
Das schafft ihr alleine nicht so einfach - die Hilfe würde ich dringend annehmen.
Mitglied inaktiv - 10.09.2016, 11:05
Antwort auf:
Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Naja so weit ich weiß müsste das Jugendamt doch eingreifen bei einer solchen Geschichte und diesen Mann von meiner Tochter fernhalten?!es geht eigentlich darum das Jugendamt als Beistand hinterm Rücken zu haben um bei Gericht das Sorgerecht zu erhalten.
Das mit dem Frauenhaus muss ich mir ernsthaft Gedanken machen. Ich denke das es doch die sicherste Variante ist. Ich weiß nur aus Erfahrung meiner schwerster das es dort nicht sehr angenehm sein soll. Diebstahl Streit Probleme. Hat den jemand Erfahrung damit gemacht ? Ich bin total fertig wegen der ganzen Sachen. Ich danke euch für die Antworten. Das mit dem Amtsgericht werde ich aufjeden Fall machen. Ich hoffe Frau Bader wird auch noch antworten
von
Can1989
am 10.09.2016, 19:13
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Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Ich war 1999 für einige Wochen im Frauenhaus. In Berlin.
Ich kann nichts negatives berichten.
Die Sozialarbeiter haben mir sehr geholfen, das Untereinander war sehr unterstützend, egal welche Nationalität.
Ich habe nur positive und auch schöne Erinnerungen.
Du hast doch die Polizei hinter Dir, hast Du eine Anzeige gemacht?
Das musst Du dringend nachholen wenn nicht. Dann lässt Du Dir das bestätigen und machst Dir einen Termin bei denen.
Anwalt wäre aber besser.
Und der Gang zum Amtsgericht um das zu verlängern.
von
Sternenschnuppe
am 10.09.2016, 19:57
Antwort auf:
Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Ja die Anzeige wurde sozusagen vor Ort beim Beamten gemacht. Ist auch auf der Dokument angegeben. Wie sicher ist es ihn von mir fern zu halten durch diesen Antrag beim Gerichtsamt? Ich habe am Mittwoch einen Termin beim Anwalt muss nur noch einen Beratungsschein holen. Ich bin nur unglaublich unruhig weil alles noch so frisch ist und nichts sicher ist, habe ich hier im Forum nach Hilfe gesucht. Ich denke ich muss zu einem Frauenhaus wenn so schnell nichts passiert, da ich hier auch niemanden habe zu dem ich gehen könnte. Montag wird klar ob ich die besichtigte Wohnung bekommen werde. Ich hoffe es. Und danke für die Antwort
von
Can1989
am 10.09.2016, 20:15
Antwort auf:
Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Ich habe damals meine Nachbarin begleitet, als sie das beantragte.
Das würde sofort einem Richter vorgelegt. Ich meine es waren dann 4 oder 6 Wochen, die er sich nicht nähern durfte.
Man kann das dann aber verlängern.
Sie ließ ihn wieder rein, irgendwann habe ich mich dann da rausgezogen...
Nach meinen Erfahrungen bekommst Du das bei der Geschichte garantiert durch.
Das beim Gericht kannst Du gleich Montag alleine machen
Ein Rechtspgleger nimmt das alles auf und legt es einem Richter vor.
von
Sternenschnuppe
am 10.09.2016, 21:50
Antwort auf:
Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Ich danke dir wirklich. Davon wusste ich nämlich nicht. Danke danke
von
Can1989
am 10.09.2016, 22:10
Antwort auf:
Inwiefern unterstützt das Jugendamt?
Hallo Frau Bader. Ich war beim AG und bat nah einem Beratungshilfeschein. Die Rechtspflegerin fragte wofür und lehnte ab. Für Scheidung oder Sorgerecht gäbe es wohl keinen Schein, da später das Gericht über kosten entscheidet??! Das hat mich irritiert denn ein Anwalt sagte mir am Telefon auch ich solle mir einen aushändigen lassen. Wissen sie die das nicht machen?
von
Can1989
am 13.09.2016, 22:39