Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite Vollzeit und bin jetzt erst in der 8. SSW, habe meinem AG die Schwangerschaft aber bereits mitgeteilt. Nun steht es finanziell sehr schlecht um die Firma und ich vermute, dass in den nächsten Wochen etwas Richtung Insolvenz geschehen wird. Das ich nicht kündbar bin, habe ich mittlerweile herausgefunden, aber wie ist der Ablauf, wenn der AG wirklich Insolvenz anmeldet ? Die Schwangerschaft habe ich schriftlich mitgeteilt, es wurde bislang aber noch nicht über den Beginn oder die Dauer der Elternzeit gesprochen, sollte ich das auch lieber schriftlich mitteilen ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
von
MaBburg
am 02.02.2016, 10:29
Antwort auf:
Insolvenz des AG in der Schwangerschaft
Hallo,
wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht.
Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ).
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung.
Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr.
Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen.
Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt.
Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben.
Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten).
Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.02.2016
Antwort auf:
Insolvenz des AG in der Schwangerschaft
Dafür ist dann der Insolvenzverwalter zuständig.
Wenn die Firma geschlossen wird, dann bist aucb Du kündbar.
Suche Dir lieber so schnell wie möglich was neues, Schwangerschaft musst Du nicht mitteilen bei Bewerbungen.
Warum : Weil sowohl ALG1 als auch Insolvengeld fürs Elterngeld nicht zählen. Diese Monate gehen mit 0€ in die Berechnung.
Elternzeit anmelden geht natürlich nur, wenn dann noch ein Arbeitgeber da ist.
von
Sternenschnuppe
am 02.02.2016, 11:42