Innerhalb der elternzeit schwanger inkl. geburt: Finanzen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Innerhalb der elternzeit schwanger inkl. geburt: Finanzen?

Hallo, ich bin seitdem 27.02.14 Mama und bekomme bis zum Februar 2015 Elterngeld. Meine Elternzeit geht bis zum 01.03.2016, bin fest angestellt. Mein Mann und ich würden gern noch ein zweites Kind hinterher bekommen. Wie verhält es sich mit den Finanzen: - wenn ich von Elternzeit 1 zu Elternzeit 2 nahtlos übergehen würde? - wenn das Elterngeld nur bis Feb.15 gezahlt wird und ich beispielsweise noch fünf Monate hätte zur nächsten Geburt/Mutterschutz/2. Elterzeit? Würde ich dann in den fünf Monaten kein Geld bekommen oder steht mir während meiner ersten Elternzeit nach dem Elterngeld AGL1 zur Verfügung? - und wie verhält es sich mit dem Mutterschutzgeld, wenn ich jedoch noch in der ersten Elternzeit bin? Danke schon einmal im Voraus für ihre ausführliche Antwort. MfG Kathrin

von kathrin0609 am 06.08.2014, 09:42



Antwort auf: Innerhalb der elternzeit schwanger inkl. geburt: Finanzen?

Hallo, Sie können die 1. EZ vorzeitig beenden, um volles MG zu bekommen. Bzgl. des EG gilt der Verdienst der letzten 12 Mo. vor der Geburt ausschließlich Monate mit Bezug von MG u EG. Dann wäre es am besten, wenn die 2. Geburt echt nah nach der 1. erfolgt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014



Antwort auf: Innerhalb der elternzeit schwanger inkl. geburt: Finanzen?

Du möchtst Arbeitslosengeld dafür, dass du zuhause dein Kind betreuen, also keiner Arbeit nachgehen möchtest? Ne, das geht nicht. Das gibt es uU. Betreuungsgeld... An Mutterschaftsgeld gibt es während einer Elternzeit nur den Anteil von der KK (13 Euro/Tag). Du kannst aber die laufende Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutz unterbrechen, dann bekommst du auch den Zuschuss vom AG. Beim Elterngeld kann man ganz grob sagen, sind die Kinder rund 2 Jahre (oder mehr) auseinander, gibt an Elterngeld nur den Mindestsatz, sofern man zwischen dem 1. Geburtstag und dem neuen Mutterschutz nicht arbeiten war. Sind sie ca 1 Jahr und 4 Monate auseinander, bekommt man meist den gleichen Satz wie bei Kind 1. Alle Monate ab dem 1. Geburtstag, die man kein Einkommen hat, ziehen den Schnitt beim Elterngeld nach unten. (Hier im Forum gibt genügend Berechnungsbeispiele für das "zweite Elterngeld") Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.08.2014, 10:28



Antwort auf: Innerhalb der elternzeit schwanger inkl. geburt: Finanzen?

Danke für deine Antwort. Nein will selbstverständlich nicht einfach daheim bleiben und dafür bezahlt werden. Bei mir ist es so, dass wenn ich schwanger bin, darf ich nicht mehr arbeiten gehen, aufgrund meines Berufs und zusätzlich wg. Erkrankung. Meine Chefin bzw. auch der Arzt spricht dann sorfort ein Beschäftigungsverbot aus. Ich würde gern dann wieder arbieten gehen, darf aber nicht. Und desweiteren würde ich mich ja weiterhin in der Elternzeit befinden. Nur ohne Geld geht das ja schlecht. Und ich bin ja vor der Geburt immer Arbeiten gewesen und war nie arbeitslos. Und es muss doch dann die Möglichkeit geben, nicht ohne Geld in der Zwischenzeit leben zu müssen. Oder? Und wenn doch ist das ziemlich unfair......Andere Langzeitarbeitslose bekommen, bekommen, bekommen..... und Paare die immer arbeiten gehen und Kinder großziehen möchten kommen in die Predulie, gerade weil vllt einfach nur vier oder fünf Monate dazwischen liegen.....! MfG

von kathrin0609 am 06.08.2014, 12:34



Antwort auf: Innerhalb der elternzeit schwanger inkl. geburt: Finanzen?

Teils kann ich dich verstehen. ich verstehe zum, Beispiel auch nicht warum Mütter welche in einem Arbeitsverhältniss stehen, gezwungen werden nach Ende des Elterngeldes wieder zu arbeiten. Mütter welche ohne Anstellung sind, aber einen auf "Elternzeit" machen dürfen (die sie ohne AG gar nicht haben) und dann Hartz4 bekommen. Und auch noch dafür ohne Probleme "freigestellt" werden. Gehe ich zum Amt und sage, steht mir ja auch, zeigen die mir einen Vogel und sagen, wieso, sie haben doch einen Job, dann beenden sie gefälligst die Elternzeit und gehen wieder arbeiten. Ist halt eine völlig verkehrte Welt. Fakt ist halt, solange du in Elternzeit komplett daheim bist, bekommst du kein BV. ist auch logisch. Weil, wenn Du daheim bist, arbeitest du ja nicht, also ist ein BV nicht nötig. endet die Elternzeit, bzw gehst du innerhalb der Elternzeit arbeiten (darf man ja bis zu 30 Std die Woche), bekommst dann ein BV, dann ist das auch OK. Was Du nicht machen darfst, ist Elternzeit beenden, mit dem Wissen das du schwanger bist um sofort ein BV zu bekommen. Elternzeit vorzeitig beenden geht nur zum neuen Mutterschutz. Du hast ansonsten die Option, bleib bis zum Ende des Elterngeldes daheim. Sprich mit deinem AG ob bei ihm Teilzeit arbeiten möglich ist. Wie gesagt, bis zu 30 Std die Woche darf man das innerhalb der Elternzeit. Wirst du dann schwanger, und bekommst ein BV, dann erhältst du wie bei der 1ten Schwnagerschaft deinen Lohn - nur eben auf Teilzeitbasis. Sobald die Elternzeit dann für Kind 1 vorbei ist, lebt automatisch der Vollzeitjob wiedder auf. In einem laufendem BV würdest du dann den Vollzeit-Lohn bekommen. Und zum neuen Mutterschutz dann die entsprechende Muttergeldzahlung. Hat Dein AG keinen Teilzeitjob, dann kannst Du dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Du bekommst dann Arbeitslsengeld in dem Umfang, in dem Du Teilzeitsuchend bist, also zB für 20 Std die Woche. ABER !!! Du mußt nachweisen für das Amt, das die Kinderbetreuung gesichert ist, sei es zB über Kitaplatz, Krippe, Tagesmutter oder Großelten. Oder sonstwie. Sind das alles für Dich keine Optionen, tja, dann gibt es nach dem Elterngeld nur noch Betreuungsgeld, Kindergeld, evtl je nach Bundesland in dem ihr lebt auch Landeserziehungsgeld. Langt das Einkommen vom Kindsvater dann nicht, könnt ihr versuchen Hartz4 zu bekommen, ebenso wie Wohngeld und erhöhtes Kindergeld. Immerhin hast Du die Chance schon einmal 100-150 € mehr zu bekommen als meinereins. Mein Sohn wurde 4 Tage vor dem Stichtag geboren - also gab es für uns nicht einmal Betreuungsgeld.

Mitglied inaktiv - 06.08.2014, 13:02



Antwort auf: Innerhalb der elternzeit schwanger inkl. geburt: Finanzen?

Ich glaub wenn ich mir dass so überlege, bekomm ich lieber noch kein zweites Kind. Habe keine Lust auf Existenzängste....... Und dann Sagen viele, Schwangerschaft/Geburten werden gefördert. Danke für deine Antwort.

von kathrin0609 am 06.08.2014, 13:19



Antwort auf: Innerhalb der elternzeit schwanger inkl. geburt: Finanzen?

Deutschland ist Schlaraffenland. Kindergeld, Elterngeld, Kündigungsschutz, davon träumen viele. In der Schweiz hast Du exakt 16 Wochen nach Geburt Kündigungsschutz, das wars. Du hast Dich ja für zwei Jahre Elternzeit entschieden, ich verstehe nicht ganz was daran unfair ist ? Es war doch bekannt dass das Elterngeld nach einem Jahr endet ? Wie war Euere Planung denn? Um finanziell sicher zu sein hättest Du nun rein Jahr nehmen müssen, dann schwanger sein, oder wieder arbeiten damit das neue Elterngeld nicht weniger wird. Das kannst Du auch jetzt noch in die Wege leiten. Betreuung suchen für Februar, Teilzeitvertrag festmachen, wenn Du dann vorher schwanger wirst dann ist es so wie oben beschrieben. Möchtest Du beim Kind bleiben, was ich voll verstehe, dann müsst ihr etwas länger warten bis Du wieder anständiges Elterngeld erwirtschaftet hast, damit keine Nullrunden den Schnitt nach unten ziehen. Was Arbeitslose und so machen sollte Dir egal sein, denn Du musst in den Spiegel schauen können und kannst dann stolz sein es ohne Steuergelder anderer Leute zu schaffen. Und damit meine ich nicht die, die in eine Not geraten, sondern die, die damit ihre Familienplanung betreiben. Das ist es aber wert :-)

von Sternenschnuppe am 06.08.2014, 13:32



Antwort auf: Innerhalb der elternzeit schwanger inkl. geburt: Finanzen?

Schwangerschaften und Geburten werden gefördert. Sag mir ein einziges Land, wo mehr dafür gezahlt wird. Das "Problem" entsteht, wenn man mehr als ein Jahr das Kind selber betreuen will. Du hast nämlich das gleiche finanzielle Problem - Woher kommt das Geld im zweiten und dritten Jahr der Elterzeit? - wenn Du jetzt nicht wieder schwanger wirst. Wie hattest Du das denn geplant? Eine neue Schwangerschaft stellt Dich diesbezüglich nicht schlechter - aber eben auch nicht besser. Übrigens stimmt es nicht, dass H4-Empfänger besser gestellt sind, was die dreijährige Kinderbetreuung angeht. Ich kenne Frauen, die im 2. und 3. Jahr der Elternzeit H4 bezogen haben und nach 3 Jahren wieder in den (die ganze Zeit ruhenden) Job zurückgekehrt sind. Bei einem Kind unter drei Jahren meckert kein SB - egal, ob man arbeitslos ist oder einen ruhenden Job hat. Der H4-Bezug scheitert halt meistens daran, daß der Ehemann zu viel verdient. Es hilft daher, wenn man keinen hat. Aber ob das dann so erstrebenswert ist.....

von Strudelteigteilchen am 07.08.2014, 07:19



Antwort auf: Innerhalb der elternzeit schwanger inkl. geburt: Finanzen?

Hallo, ob Du / Ihr Unterstützung bekommst, hängt vom Familieneinkommen ab. Um Arbeitslosengeld 1 zu beziehen, musst Du tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Außerdem brauchst Du eine Bestätigung von Deinem Arbeitgeber, dass er Dich nicht beschäftigen kann. Um Hartz 4 zu beziehen, muss Euer Familieneinkommen sehr gering sein. Evtl. gibt es noch die Möglichkeit, Wohngeld und Kinderzuschlag zu bekommen. Beides hängt von Eurem Familieneinkommen ab. Je nach Bundesland in dem Du wohnst, gibts auch Landeserziehungsgeld. Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro gibts fürs erste Kind auch, wenn alle Elterngeld´monate verbraucht sind. Um volles Mutterschutzgeld zu erhalten, musst Du die erste Elternzeit einen Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann erhältst Du das alte Mutterschutzgeld. Luvi

von luvi am 08.08.2014, 01:51



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