Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in einem Teil-Beschäftigungsverbot. Meine Arbeitszeit ist bis zum Beginn des Mutterschutzes auf 4 Stunden reduziert worden. In unserer Firma müssen zu Beginn des Jahres (in meinem Fall vor Stundenreduzierung) unseren Urlaub planen und genehmigen lassen. Ca. 3 Wochen dieses Urlaubs fallen jetzt in das Beschäftigungsverbot. Die Aussagen hierzu sind widersprüchlich. Einige sagen, der Urlaub verfällt, andere sagen, diese Rechtsprechung sei veraltet und der Urlaub bleibt erhalten. Deshalb die Fragen: Da ich ja „nur“ eine Stundenreduzierung habe: Verfällt der Urlaub in meinem Fall, oder wird mir dann eben für einen 4 Stunden Tag Urlaub gewährt und was würde passieren, wenn das Beschäftigungsverbot auf den kompletten Tag ausgeweitet würde. Zum anderen die Frage: Da man nicht immer auf die Minute genau das Büro verlässt, kann das auch mal +/- 10 Minuten sein. Nun wurde mir durch meinen Arbeitgeber mitgeteilt, daß alle Plus-Minuten verfallen und alle Minus-Minuten von meinem Stundenkonto abgezogen werden werden. Ist das rechtens? Viele Dank und viele Grüße Nina
Mitglied inaktiv - 18.07.2014, 15:13