Individuelles Beschäftigungsverbot/ verkürzte Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot/ verkürzte Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung

Liebe Frau Bader, mein Geburtstermin ist am 15.09.2015. Ich bin Verkäuferin in einem Autohaus und in Vergangenheit stets offen und flexibel meinen Arbeitszeiten gegenübergestellt gewesen. Diese sind von Mo. - Fr. 9-18/19 Uhr und samstags von 9-13/14 Uhr. Der samstagsdienst verläuft alle 2 Wochen im Wechsel. Manchmal jedoch, fortlaufend so das 6 Tage Wochen auf ergänzte weitere 6 Tage folgen und allein nur der Sonntag für private Termine, Zwecke oder die innere Ruhe bleibt. Zudem habe ich vor 4 Jahren eine eileiterschwangerschaft erlitten und hatte zu Beginn unseres jetzigen Glücks einige Komplikationen. Nun bin ich in der 12. SSw und möchte bestmöglich eine Win-Win Situation gemeinsam mit meinem Chef erreichen, da mir daran viel liegt auch in zwei Jahren, nach der Elternzeit, in guten Verhältnissen einen Wiedereinstieg zu planen. Die Vorstellung von mir und meiner Frauenärztin sind: Täglich von 9-15/16 Uhr und ohne den samstagsdienst. Auf den Vorschlag des Beschäftigungsverbots will ich nicht zurückgreifen! Wie verhält sich die Lohnfortzahlung bei der individuellen Beschäftigung im Rahmen meiner "Risikoschwangerschaft"? Wie sollte ich im besten fall meinem Chef solch eine Entscheidung mitteilen? Generell zu meiner Tätigkeit ist zu sagen, dass ich einem Dauerstress unterlegen bin, die Kunden meinen Alltag bestimmen, man im Verkauf sehr oft und schnell zu Fuß unterwegs ist und nahe an der Werkstatt arbeitet. Hinzu kommt, dass ich seit 6 Monaten eine Vollmacht über bürokratische Wege meines Vaters habe, da dieser psychosomatisch und posttraumatische erkrankt und depressiv ist. Ich gefährde mich. Das weiß ich. Und ich muss etwas anpassen und kann nicht so tun, als wäre ich all dem gewachsen. Jetzt nicht mehr! Denn jetzt steh nicht ich, sondern mein Engel im Vordergrund. Ich freue mich wenn Sie mir weiterhelfen können und benötige professionellen Rat! Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen

von Canilala am 05.03.2015, 13:23



Antwort auf: Individuelles Beschäftigungsverbot/ verkürzte Arbeitszeit bei Lohnfortzahlung

Hallo, Sie wollen kein BV aber die Arbeitszeit kürzen? Warum sollten Sie in einem Autohaus ein BV bekommen? Und warum nicht am Samstag arbeiten? Außerdem ist das doch keine freiwillige Sache, die Sie mit dem FA und dem AG aushandeln. Entweder es liegen Gründe für ein BV vor oder nicht. Weder der demente Vater noch die vorherige Fehlgeburt berechtigen dazu. Und die Nähe der Werkstatt sehe ich auch nicht als Grund - auch das Herumgehen nicht. Und Stress haben wir alle. Wenn es gesundheitliche Probleme gibt, wäre eine Krankschreibung richtig - aber auch dazu schreiben Sie nichts. Ihr FA muss entscheiden, ob ein BV richtig ist oder nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2015



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