Hallo,
momentan bin ich mit meinem ersten Kind ((Monate) in Elternzeit. Diese geht noch bis Ende Dezember. Nun bin ich mit dem zweiten Kind schwanger (voraussichtlicher Geburtstermin ist im Mai 2015).
Meine Frage ist nun, wie sich das Elterngeld für das zweite Kind berechnet. Erhalte ich nur den Mindestsatz?
Mein befristetes Arbeitsverhältnis, welches für das Elterngeld beim ersten Kind relevant war, ist Anfang des Jahres ausgelaufen. Ab Januar 2015 wäre ich also arbeitssuchend.
von
Sabine2101
am 03.09.2014, 17:15
Antwort auf:
In welcher Höhe erhalte ich Elterngeld beim 2. Kind?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.09.2014