Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde am 5.11.2015 geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und nun stellt sich uns die Frage, was wäre wenn ich im (2.) 3. Jahr Elternzeit erneut schwanger werden würde... Ich hatte Ihnen bereits 4 Fragen gestellt. Es wäre nett, wenn Sie auf folgende 2 auch noch eingehen könnten. 1.) Ich hatte ab dem 3. Monat ein Beschäftigungsverbot bekommen, da mein Arbeitgeber nicht auf die Bedürfnisse einer Schwangeren Mitarbeiterin eingehen konnte und ich gemobbt wurde (meiner Arbeitskollegin ging es genauso, auch Sie hat dann ein BV bekommnen). Wenn der Entbindungstermin so fällt, dass ich nochmal arbeiten gehen müsste, bräuchte ich also erneut ein Beschäftigungsverbot? 2.) Was wäre wenn ich innerhalb der 3 Jahre Elternzeit nicht schwanger werden würde, das Arbeitsverhältnis beendigt wäre und ich nur "Hausfrau" wäre? Bekomme ich dann, im Falle einer Schwangerschaft auch ohne berufliche Tätigkeit Unterstützung? Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen
von meli.w86 am 23.06.2017, 14:28