In Elternzeit Teilzeit gearbeitet und Elternzeit vorzeitig wg. SS beendet

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In Elternzeit Teilzeit gearbeitet und Elternzeit vorzeitig wg. SS beendet

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Feburar 2014 entbunden und für 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Ab März 2015 habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet, aber bin zeitgleich erneut schwanger geworden. Daher habe ich im September 2015 meine Elternzeit zum Beginn des Mutterschutz vorzeitig beendet. In der Zeit des Mutterschutz habe ich somit volles Gehalt bezogen. ABER_ wie berechnet sich der Urlaubsanspruch? Wird der Urlaubsanspruch dann aus der Teilzeit oder aus der Vollzeit zu Grunde gelegt? Grüße

von zini82 am 07.10.2016, 21:53



Antwort auf: In Elternzeit Teilzeit gearbeitet und Elternzeit vorzeitig wg. SS beendet

Hallo, der Urlaub aus der TZ-Tätigkeit ermittelt sich nach dem TZ-Lohn. Im Mutterschutz aus dem VZ-Lohn Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.10.2016



Antwort auf: In Elternzeit Teilzeit gearbeitet und Elternzeit vorzeitig wg. SS beendet

Der Urlaubsanspruch für die Zeit der Teilzeittätigkeit wird in Teilzeit ermittelt, und ab dem Mutterschutz wieder in Vollzeit.

von chrissicat am 08.10.2016, 08:22



Antwort auf: In Elternzeit Teilzeit gearbeitet und Elternzeit vorzeitig wg. SS beendet

Wir der Sept. dann mit dem Urlaub aus Voll- oder Teilzeit abgegolten? Mutterschutzbeginn war der 21.09.15

von zini82 am 08.10.2016, 12:50



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