In Elternzeit 3.Jahr- 1/4 Stelle berufstätig bei anderem AG -Elterngeldberechnun

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In Elternzeit 3.Jahr- 1/4 Stelle berufstätig bei anderem AG -Elterngeldberechnun

Hallo, mein 1.Kind wurde im Oktober 2012 geboren. Der Wunsch ist ein 2. Kind im Sommer /Herbst 2015. Derzeit bin ich am überlegen das 3. Jahr Elternzeit in Anspruch zu nehmen - bis Oktober 2014. Seit Februar (seit 6Monaten) arbeite ich bei einem anderen Arbeitgeber mit einer TZ Stelle von 25%. Vor meiner 1. Schwangerschaft war ich lange krank sodass ich bei der Elterngeld Berechnung 6Monate mit 0Euro in der Berechnung hatte. Und mein Elterngeld dementsprechend gering war. 1).Wie würde sich das Elterngeld für ein 2. Kind berechnen wenn ich in dem 3. Elternzeitjahr und darüber hinaus ein Beschäftigungsverbot- auf Grund der Schwangerschaft bekommen würde? 2.) wenn ich das 3. Jahr Elternzeit nicht in Anspruch nehme und auf TZ arbeiten gehe- aber keine 12 Monate bis zum Mutterschutz gearbeitet habe... und fällt das Gehallt meiner jetztigen TZ-Stelle während der Elternzeit in die Berchnung rein. 3.) wenn ich in meinem 3. Jahr Elternzeit auf TZ bei meinem AG arbeite und darüber hinaus schwanger bin. Wie ist die Berechnung? MAcht es Sinn mit der Aufnahme einer TZ Stelle die Elternzeit aufzuheben um höheres Elterngeld beim 2.Kind zu bekommen? Vielen Dank für die Hilfe

von Sonnenkristall77 am 02.07.2014, 20:48



Antwort auf: In Elternzeit 3.Jahr- 1/4 Stelle berufstätig bei anderem AG -Elterngeldberechnun

Hallo, bis Okt. 15 sind doch nur 2 Jahre? In der EZ kann man kein BV bekommen, da man ja eh nicht arbeitet. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.07.2014



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Resturlaub vor Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Momentan als Gfb Teilzeit in Elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber befristet bis ende der Elternzeit.  Verfällt mein vorhandener Resturlaub aus Vollzeit vor der Elternzeit ? Wollte ihn nach der Elternzeit verplanen    Herzliche Grüße   


Verdienst in Elternzeit

Hallo Frau Bader,  2021 bekam ich meine Tochter. Ab da habe ich Elterngeld bezogen. Dadurch dass ich selbstständig bin, habe ich das Elterngeld auf ca zwei Jahre bezogen.    Ich gehe seit Ende des Elterngeldes, wieder für 520€ arbeiten. Bin aber immer noch selbstständig, habe aber in der Zeit keine Einnahmen aus der Selbstständigkeit.   Di...


Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Schwanger in Elternzeit

Guten Tag, mein Sohn ist geboren am 9.8.23 und Elterngeld beziehe ich für ein Jahr. Allerdings bin ich in Elternzeit bis Januar 2025. mein Mann und ich möchten jetzt noch ein Kind bekommen. Wie verrechnet sich das Elterngeld wenn ich dieses Jahr noch entbinde sprich November oder Dezember ? Könnten Sie mir das beantworten. 


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...