Hallo, mein 1.Kind wurde im Oktober 2012 geboren. Der Wunsch ist ein 2. Kind im Sommer /Herbst 2015. Derzeit bin ich am überlegen das 3. Jahr Elternzeit in Anspruch zu nehmen - bis Oktober 2014. Seit Februar (seit 6Monaten) arbeite ich bei einem anderen Arbeitgeber mit einer TZ Stelle von 25%. Vor meiner 1. Schwangerschaft war ich lange krank sodass ich bei der Elterngeld Berechnung 6Monate mit 0Euro in der Berechnung hatte. Und mein Elterngeld dementsprechend gering war. 1).Wie würde sich das Elterngeld für ein 2. Kind berechnen wenn ich in dem 3. Elternzeitjahr und darüber hinaus ein Beschäftigungsverbot- auf Grund der Schwangerschaft bekommen würde? 2.) wenn ich das 3. Jahr Elternzeit nicht in Anspruch nehme und auf TZ arbeiten gehe- aber keine 12 Monate bis zum Mutterschutz gearbeitet habe... und fällt das Gehallt meiner jetztigen TZ-Stelle während der Elternzeit in die Berchnung rein. 3.) wenn ich in meinem 3. Jahr Elternzeit auf TZ bei meinem AG arbeite und darüber hinaus schwanger bin. Wie ist die Berechnung? MAcht es Sinn mit der Aufnahme einer TZ Stelle die Elternzeit aufzuheben um höheres Elterngeld beim 2.Kind zu bekommen? Vielen Dank für die Hilfe
von Sonnenkristall77 am 02.07.2014, 20:48