Hallo zusammen, ich habe ab April einen Job in der Schweiz, mein Mann wird zu diesem Zeitpunkt noch in EZ sein. Nach meiner Probezeit will er mit den Kindern nachkommen. Darf er während der EZ ins Ausland ziehen ?(Er bezieht zu dem Zeitpunkt natürlich kein EG mehr). Von der schweizer Seite aus habe ich das alles geklärt - kein Problem, aber kann sein AG dann sagen, wenn er weg zieht hat er kein Recht mehr auf EZ und ihm kündigen ? Theoretisch könnte er ja nach der EZ wieder zurück und hier arbeiten. (Dass er faktisch in der Schweiz nach einem Job sucht ist auch klar, aber das ist was anderes...) Vielen Dank für die Hilfe! Mimi
von Mimi_02 am 12.11.2015, 09:54