Hallo, mein freund hat schon zwei uneheliche kinder. Nun bin ich im vierten Monat schwanger. Er möchte mich heiraten, ich habe aber angst das ich dann auch für den unterhalt seiner zwei kinder mit aufkommen muss. Er verdient nur 1100€ und ich das gleiche. Er wird im moment wegen den unterhalt auf 880€ gepfändet. Wenn wir heiraten, wird mein gehalt mit angerechnet? Wenn ich nur noch Elterngeld bekomme und er 880€ verdient wie sollen wir das schaffen?
von
Higoi
am 08.09.2016, 14:55
Antwort auf:
Ich bin schwanger. Mein freund hat zwei uneheliche Kinder. Sollen wir trotzdem h
Hallo,
nein, nur seine bessere Steuerklasse.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2016
Antwort auf:
Ich bin schwanger. Mein freund hat zwei uneheliche Kinder. Sollen wir trotzdem h
Naja.... in eine "bessere" Steuerklasse muss er ja nicht wechseln...
Und ob Du Dir Elternzeit leisten kannst ist zu überlegen. Ansonsten arbeitest Du eben weiter nach der Geburt oder gehst TZ innerh. der EZ.
Wenn Euch das Geld nicht zum Leben reicht, dann gibt es ggf. noch Kinderzuschlag, Wohngeld oder aufstockende Sozialhilfe/Hartz IV.
Oder eben erst mal Erspartes.
Gruß
D
von
desireekk
am 08.09.2016, 16:39
Antwort auf:
Ich bin schwanger. Mein freund hat zwei uneheliche Kinder. Sollen wir trotzdem h
Dein Gehalt wird nicht angerechnet.
Das Kind schon, dann bekommen leider seine Kinder noch weniger.
Wie lange Du Dir dann die Elternzeit leisten kannst müsst ihr ausrechnen.
Arbeitet er Vollzeit? Schaut er nach besseren Jobs ?
Achte darauf dass Du zeitig wieder einsteigst und den Fuß in der Tür behältst wie man hier sagt.
Im Falle einer Trennung wirst Du auch keinen oder nur sehr sehr wenig Unterhalt bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 08.09.2016, 17:56
Antwort auf:
Ich bin schwanger. Mein freund hat zwei uneheliche Kinder. Sollen wir trotzdem h
Eher keinen. Und zahlen freiwillig scheint auch nicht sein Ding zu sein - wenn ich das richtig verstanden habe. Mit 1100 ist er ja fast unter Selbstbehalt - hätte also gar keinen Unterhalt oder nur sehr wenig zahlen müssen. da er aber scheinbar gepfändet wurde, sieht es anders aus. Und gepfändet wird ja erehr bei Weigerung.
Also würde ich da auch mit rechnen, das ich im Fall der Fälle selbst für den Unterhalt sorge statt mich auf den Vater zu verlassen.
Mitglied inaktiv - 08.09.2016, 18:09