Höhe des Elterngelds für 2. Kind nach Teilzeitbeschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Höhe des Elterngelds für 2. Kind nach Teilzeitbeschäftigung

Hallo, unser 1. Kind ist am 31.12.2013 geboren und meine Frau ist momentan noch in Elternzeit bis 30.12.2015. Sie überlegt nun nach Ende des Elterngeldbezugs nach 12 Monaten wieder Teilzeit mit 20-30% bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber einzusteigen. Nun stellt sich die Frage was passiert wenn meine Frau Ende 2014 oder eben noch vor Ende der Elternzeit nochmals schwanger wird. In dieser Zeit hat sie ja nur 20-30% gearbeitet. Wird dann das Elterngeld für das 2. Kind von den 20-30% gerechnet oder noch vom vollen Gehalt der Festanstellung vor dem 1. Kind? Ausserdem wäre die 2. Frage, wie sich das Elterngeld für das 2. Kind errechnet, wenn meine Frau nach Ende der Elternzeit des 1. Kindes schon wieder z.B. 2 Monate Vollzeit arbeitet. Werden dann die 2 Monate und die restlichen Monate der Teilzeit gerechnet oder werden die restlichen Monate von der Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit des 1. Kindes genommen? Ich hoffe es war einigermaßen verständlich! Vielen Dank für eine Rückantwort. MfG Thomas

von TK8782 am 29.07.2014, 22:30



Antwort auf: Höhe des Elterngelds für 2. Kind nach Teilzeitbeschäftigung

Hallo, das EG wird nach dem Verdienst der letzten 12 Mo. (ohne die Monate von Bezug von MG u EG) vor der Geburt berechnet-wenn sie da nichts verdient hat, zählen diese Monate als 0. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2014



Antwort auf: Höhe des Elterngelds für 2. Kind nach Teilzeitbeschäftigung

Hallo, ich denke Du wirst noch eine professionellere Antwort als meine erhalten. Wenn deine Frau nur 20-30% Arbeiten will, dann wird auf dieser Grundlage auch das Elterngeld berechnet. Mindestens 300€ bekommt sie. Jeder voll gearbeitete Monat erhöht das Elterngeld, jeder so wenig gearbeitete Monat lässt es sehr schrumpfen. Zusätzlich erhaltet ihr den Geschwisterbonus. Berechnungsgrundlage sind immer die 12 Monate davor, egal in welcher Form man gearbeitet hat. Hat sie nur 2 Monate voll gearbeitet, werden auch nur 2 Monate angerechnet, der Rest dann entsprechend der gearbeiteten Stundenzahl. Besser ist, dass deine Frau so viel arbeiten geht, wie es euch möglich ist, wenn ihr auf ein höheres EG angewiesen seit. LG

von Colien07022004 am 30.07.2014, 09:10



Antwort auf: Höhe des Elterngelds für 2. Kind nach Teilzeitbeschäftigung

Wichtig ist das Einkommen zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 (da ist der ElterngeldBEZUG rum) und dem Beginn des neuen Mutterschutz für Kind 2. Liegen dazwischen 12 ganze Kalendernmonate oder mehr, wird das Einkommen aus dieser Zeit herangezogen. Liegen dazwischen weniger, werden die "fehlenden" aus der Zeit vor dem 1. Kind herangezogen. Liegen also 8 Monate dazwischen, sind es 4 Monate aus alter Zeit (mit vollem Gehalt). Liegen 10 Monate dazwischen, sind es nur noch 2 Monate aus alter Zeit. Verdient sie in diesen "Zwischenmonaten" kein Geld, bekommt sie weniger Elterngeld (min 300 Euro). Macht sie Teilzeit mit 25% und es liegen 8 Monate dazwischen, dann sieht es so aus: 8 x Teilzeitgehalt + 4 x Vollzeitgehalt (alt) = Summe Die Summe wird durch 12 geteilt, um den Jahresdurchschnitt zu ermitteln. Von dem Durchschnitt gibts ca 65%. Kommt das zweite Kind "sehr spät", und sie macht nach dem Jahr wieder Vollzeit, könnte es so aussehen: 10 Monate Teilzeitgehalt + 2 Monate Vollzeit (neu) = Summe ....der restliche Weg ist der gleiche... Um so "später" das zweite Kind kommt, um so eher sollte deine Frau wieder viel Geld verdienen! Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.07.2014, 10:18



Antwort auf: Höhe des Elterngelds für 2. Kind nach Teilzeitbeschäftigung

Hallo, erstmal Danke für die Antworten. Was wäre denn wenn meine Frau komplett die 2 Jahre, die Sie Elternzeit beantragt hat nicht arbeiten geht und daheim bleibt? Also angeommen, sie bleibt die kompletten 2 Jahre daheim und fängt danach wieder an voll zu arbeiten und geht dann erst wieder in Mutterschutz? Bzw. wäre in dieser Zeit ein 450 € Job möglich oder zählt der auch zur Berechnung des Elterngelds? MfG Thomas

von TK8782 am 01.08.2014, 22:47



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