Sehr geehrte Frau Bader, ich bin z. Zt. noch in Elternzeit. Da es in meiner Firma unschöne Veränderungen gibt, bin ich in Sorge und möchte mich vorab theoretisch informieren: Hintergrundsinfos: - mein Baby wurde Mitte Juli 2014 geboren - Elternzeit geht bis zum 31.8.15 = 13,5 Monate Elterzeit, danach wieder Vollzeit - bis zur Entbindung war ich knapp 5 Jahre dort angestellt (Vollzeit), also werden es am Ende der Elterzeit 6 Jahre sein. - aufgrund eines komplizierten Schwangerschaftsverlaufes, erst Krankschreibung ( ca. 10 Wochen) mit sich anschließendem BV ab Mitte Februar 2014 Fragen: 1) Habe ich mit Einbußen beim ALG 1 bei einer Kündigung seitens der Firma nach Elternzeit zu befürchten, da Elternzeit > 1 Jahr war? 2) Sind bei mir diese 150 Tage erfüllt? Ab wann und vor allen Dingen bis wann rechnen die sich, bis zum Eintritt in den Mutterschutz? 3) Würde sich die Krankschreibung und/ oder BV auf das ALG 1 negativ auswirken? 4) Wenn die Fragen 1-3 mit Nein beantwortet werden können, stünde mir dann ein ALG 1 mit 67% meines letzten Nettogehalts vor Eintritt in den Mutterschutz für 12 Monate zu? Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten! K.
von Knegi am 13.03.2015, 00:17