Frage: Hinterlegung falsch???

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe, die letztes Jahr im Juni 18 geworden ist. Wir zahlen monatlich 356 € Unterhalt. Sie macht keine Ausbildung und geht derzeit nicht zur Schule, da sie im Februar diesen Jahres ein Kind bekommen hat. Wir haben daher auf anraten unseres Anwaltes eine Hinterlegung bei Gericht beantragt. Wir waren persönlich da und konnten den Wisch mit der dem Aktenzeichen und der Bankverbindung der Oberjustizkasse gleich mitnehmen. Das war am 20.02.15. Den März Unterhalt haben wir unter Vorbehalt an die Tochter gezahlt. Unser Anwalt hat am 10.03.15 an das Gericht des Wohnsitzes der Tochter einen Antrag auf Abänderung des Titels gestellt und gleichzeitig die Einstellung der Zwangsvollstreckung. Den April Unterhalt habe ich an das Gericht als Hinterlegung gezahlt. Jetzt meinte ein Bekannter das wir doch gar keinen Hinterlegungsgrund haben?! und unsere Hinterlegung keine Sicherheit bietet. Wir sind jetzt sehr verunsichert und haben Angst etwas falsch gemacht zu haben. Das uns hinterher doppelt Geld fehlt, falls sie aus ihrem Titel pfänden sollte. .... Haben wir einen Hinterlegung sgrund oder nicht?? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße TomsMum

von Feuerfee am 01.04.2015, 15:08



Antwort auf: Hinterlegung falsch???

Hallo, Sie haben einen Anwalt - da darf ich mich nicht einmischen Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2015



Antwort auf: Hinterlegung falsch???

Welches Enddatum steht denn im Titel ? Wenn sie volljährig ist und nix macht, dann steht ihr gar nix zu. Schleunigst zum Anwalt.

von Sternenschnuppe am 02.04.2015, 11:30



Antwort auf: Hinterlegung falsch???

Gibt kein Enddatum. Ist unbefristet :-/ Wir sind bei einem Anwalt. Antrag auf Abänderung des Titels und Einstellung auf Zwangsvollstreckung ist raus...Glaube aber nicht, das wir damit erfolg haben :-( Sie macht zwar keine Ausbildung, aber ein Praktikum welches Voraussetzung für ihre Ausbildung ist...Wenn du mich fragst raffiniert eingefädelt. Sie war bereits im 4./5. Monat schwanger als sie den Vertrag unterschrieben hat und hat das mit Sicherheit verschwiegen. Denn wer stellt eine Schwangere ein und danm noch in einem Pflegeberuf?!....Es ist echt eine Frechheit dafür aufkommen zu müssen...Schwanger werden ist eben der einfachste Weg wenn man keine Perspektive hat....wenn auch nicht der Schlaueste...Sorry, aber musste mal raus.

von Feuerfee am 02.04.2015, 11:57



Antwort auf: Hinterlegung falsch???

Dürfte doch einerlei sein, loder irre ich mich? Spätestens mit Geburt des Kindes dürfte der Kindsvater für sie Unterhaltspflichtig sein.

Mitglied inaktiv - 02.04.2015, 14:23



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Der ist nicht leistungsfähig und die Vaterschaft ist nicht anerkannt.....

von Feuerfee am 02.04.2015, 15:54



Antwort auf: Hinterlegung falsch???

Da ihr einen Anwalt habt, darf Frau Bader nix sagen. Wieso ist die Vaterschaft nicht anerkannt?

von Sternenschnuppe am 02.04.2015, 17:13



Antwort auf: Hinterlegung falsch???

Ach so. Oh, das wußte ich nicht. Mir geht es nur darum zu wissen, ob das ein richtiger Hinterlegungsgrund ist. Weil wir da etwas verunsichert wurden. Vor Ostern erreichen wir den Anwalt nicht. Keine Ahnung warum die Vaterschaft nicht anerkannt ist?! Wir haben so keinen Kontakt zu der Tochter. Nur wenn es ums Geld geht... Die sind damals mehrere Hundert Kilometer weggezogen.

von Feuerfee am 02.04.2015, 17:34



Antwort auf: Hinterlegung falsch???

Ist die Vaterschaftsanerkennung den nötig? Kann ja so nicht sein. Da würde ich evtl ansetzten. Ist ja im Interesse der Kindsmutter das der Vater eingetragen wird, auch dann wenn er jetzt aktuell nicht zahlungsfähig ist. Weil, wenn Vater unbekannt, bekommt sie keinen Unterhaltsvorschuß und, sollte sie in Zukunft Hartz4 beantragen - was ja sein kann - dann wird ihr der fiktive Unterhalt dort abgezogen unter Umständen. zumindestens solange wie theoretisch Unterhaltsvorschuß möglich wäre. Sollte Vaterschaftsanerkennung noch nicht durch sein, weil er sich wegert, dann kümmert sich das JA ja sicherlich hoffentlich schon drum. Und wenn der Kindsvater nicht unterhaltsfähig ist, müsste IMO dann Hartz4 einspringen. Meines Wissens nach erlischt halt der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes mit der Geburt des eigenen Kindes. Und wenn sie nicht in Ausbildung ist - was wohl wegen Elternzeit der Fall sein dürfte (sie hat dann ja Anspruch auf Elterngeld), dann dürfte auch kein Anspruch auf Unterhalt sein. Fraglich ist halt, was ist bei einem Titel? Das würde ich halt mal den Anwalt fragen und da versuchen anzuhebeln. Aber ich kann wie gesagt völlig irren, bin da echt kein Fachmann/Fachfrau.

Mitglied inaktiv - 02.04.2015, 17:50



Antwort auf: Hinterlegung falsch???

Ist auch etwas kompliziert denke ich....hoffe es wird auch mal zu unseren Gunsten entschieden....

von Feuerfee am 02.04.2015, 19:03