Hallo!
Wie sieht das aus meine Frau muss zum 01.07. wieder arbeiten, daher haben wir für einen Übermittagsplatz angefragt. Jetzt sagt die Leiterin vom KiGa das wir kein Anrecht hätten sondern nur die neuen U3 Kinder?! Stimmt das oder gibt es da klare Vorgaben?! Ich meine klar für ein U3 Kind bekommen die das doppelte als wie für ein Ü3 Kind.
Wäre nett hier mal etwas Stichfestes zu bekommen, damit ich da mal auf den Tisch hauen kann!
Danke im voraus!
von
C-S.B
am 28.04.2016, 08:26
Antwort auf:
Hat mein Sohn Anrecht auf einen Übermittagsplatz ?
Hallo,
es besteht ein Anspruch nach Bedarf ab dem ersten Geburtstag.
Wenden Sie sich an den Träger.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2016
Antwort auf:
Hat mein Sohn Anrecht auf einen Übermittagsplatz ?
Dafür müsstest du mal sagen, ob der Kiga städtisch oder privat ist? Was steht in der Satzung?
Hier wird von der Stadt ein Nachweis des AG über die Arbeitsstunden verlangt+ Fahrweg -dementsprechend wird dann der Bedarf ermittelt.
IdR ist es kein Problem, die Stunden zu erhöhen, wenn das notwendig ist. Zumal das Kind den Platz ja eh hat. Es nimmt kein anderes Kind die 2. Hälfte das Tages.
von
Tini_79
am 28.04.2016, 08:50