Hat der Arbeitgeber mich falsch bezahlt im Beschaftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hat der Arbeitgeber mich falsch bezahlt im Beschaftigungsverbot?

Hallo Frau Bader. Ich habe im Juni 2014, wärend der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen. Seit dem ich dieses hatte, wurde mir nur pauschal 8 Stunden bezahlt, ohne Überstunden und Zulagen. Das ergab eine finanzielle Einbuße von knapp 200 Euro. Ich habe schon mit dem Bundesministerium versucht an den Arbeitgeber herann zu kommen aber er bleibt dabei, und meint sie berechnen alle schwangeren im Beschäftigungsverbot mit 8 Stunden pauschal. Dies hat die Auswirkung dass mein Elterngeld jetzt weniger als 50% des eigentlichen Gehalts beträgt! Ist es zu spät um etwas zu tun oder hat der Arbeitgeber sogar recht? Das Verhältnis ist schlecht und nach der Elternzeit möchte ich auch nicht dort hin zurück. Am 27.02.15 kam mein Sohn zur Welt, Termin war eigentlich der 06.03.15 Wenn ich im Recht bin, was kann ich tun? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und für Kostenübernahme verdient mein Freund zu viel aber wir legen unser Geld nicht zusammen.

von BeccyD4444 am 13.05.2015, 07:38



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber mich falsch bezahlt im Beschaftigungsverbot?

Hallo, stehen im Verrag Ausschlusszeiten? Ansonsten ist es noch nicht verjährt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2015



Antwort auf: Hat der Arbeitgeber mich falsch bezahlt im Beschaftigungsverbot?

Nein in dem Vertrag selbst steht nichts davon, nur : §9) Für alles weitere gelten die zwischen dem Verband der Metallindustrie von Südwürttemberg-Hohenzollern und der IG Metall für di Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung. Was diese besagt ist mir allerdings nicht bekannt! liebe grüße BeccyD4444

von BeccyD4444 am 13.05.2015, 13:36



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