Hallo,
ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger (voraussichtlicher ET ist am 03.12.2017). Unsere Tochter wurde am 03.04.2016 geboren und das Elterngeld habe ich mir über 1 Jahr auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt demnach bis Mai 2017.
Ab Mai fange ich wieder an zu arbeiten ,aber Vollzeit ,ich bekomme Gehalt 3200€ Netto (es ist deutlich mehr was ich früher verdient habe )und dann ab Oktober 2017 habe wieder Mutterschutz . es heißt 6 Monaten ×3200 und 6 Monaten ×0 oder wie wird nun mein Elterngeld für 2 Kind berechnet?
Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und Grüße
Marina
von
marina515515
am 21.02.2017, 13:56
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Hallo, ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger (voraussichtlicher ET ist
Hast du dich verschrieben
von
sterntaler82
am 21.02.2017, 14:00
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Hallo, ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger (voraussichtlicher ET ist
Wie lange hast du EZ beantragt? 1 Jahr? Dann ist der erste Geburtstag der 1. Arbeitstag, das letzte EG gibt es auch nicht im Mai, sondern März. EZ zählt ab Geburt und nach dem Mutterschutz gibt es dann 10 Monate EG.
von
sternenfee75
am 21.02.2017, 14:28
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Hallo, ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger (voraussichtlicher ET ist
Mai kann nur hinhauen wenn Du alleinerziehend bist, du also 14 Monate EG beziehst. Sonst hat das nicht hin da EG immer im voraus bezahlt wird. heißt wenn Kind1 am 3.04.2016 geboren wurde bekommst du die letzte Zahlung um den 2.3.2016 rum - eben für den 12ten Lebensmonat. Wenn Du dann erst im Mai wieder arbeitest, hast Du 2 Monate mit 0 € Einkommen - da alles Monate nach dem 1ten Geburtstag für das neue EG nicht berücksichtigt werden wenn kein Gehalt. Die Zeit von Mai bis Beginn neuer Mutterschutz geht dann in das neue EG wieder herein, was dann an 12 Monaten noch fehlt wird durch die zeit von vor dem Mutterschutz von Kind1 ersetzt. heißt Du hast in dem falle Mai wieder arbeiten, kein Alleinerzieher, eine Mischung aus altem Gehalt, neuem Gehalt und Nullrunden. Und beim EG2 dann oben drauf Geschwisterbonus da Kind1 noch keine 3 Jahre alt ist.
Mutterschutzzeitenw erden im übrigen, weil die ersten 12 Monate EG ausgeklammert, heißt mit vorherigen zeiten ersetzt. Nicht mit 0 € berechnet. 0 € sind nur Monate in denen man gar kein Gehalt/Lohn bekommt, oder so etwas wie ALG1, Hartz4, Krankengeld ohne Schwangerschaftsbezug.
Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 15:47
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Hallo, ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger (voraussichtlicher ET ist
Sorry,.... aber da stimmen ja keine Daten.
von
Sternenschnuppe
am 21.02.2017, 16:04
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Hallo, ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger (voraussichtlicher ET ist
Wird das 1. Kind im April 1 Jahr (und Elterngeld gabs für 1 Jahr) und der neue Mutterschutz beginnt im Oktober, die Arbeit im Mai, dann sind das fürs neue Elterngeld die Monate Mai bis September mit Einkommen (5x) und 7 Monate aus der Zeit von vor dem 1. Kind.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.02.2017, 17:07
Antwort auf:
Hallo, ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger (voraussichtlicher ET ist
Entweder bist du nicht schwanger oder du entbindest nicht im Dezember, sondern spätestens im September.
Mitglied inaktiv - 21.02.2017, 17:18