Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, Ich muss meine Elternzeit im Juli wegen fehlendem Kitaplatz um zwei Wochen verlängern. Ich bekomme also zwei Wochen Elterngeld und zwei Wochen habe ich keine Einkünfte. Im Falle einer erneuten Schwangerschaft, wie würde dann der Juli für das zweite Elterngeld berücksichtigt werden? Es heißt ja, Grundlage der Berechnung für das zweite Elterngeld ist das Gehalt der letzten 12 Monate, wobei die erste Elternzeit quasi ausgeklammert wird. Wie wäre die Berechnung für den Monat, in dem zur Hälfte Elterngeld und zur anderen Hälfte kein Einkommen eingenommen wurde? 0€, da nichts eingenommen wurde? Oder wird das irgendwie anteilig berechnet? Oder wird der Monat nicht mitberechnet, da ja teilweise noch Elterngeld bezogen wird?

von EvianZ am 20.04.2016, 13:42



Antwort auf: Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

Hallo, wird das Kind im Juli 1? Monate mit EG Bezug werden nach meiner Meinung ganz herausgerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.04.2016



Antwort auf: Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

Wann ist das Kind denn genau geboren?

von malini am 20.04.2016, 15:41



Antwort auf: Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

Elterngeld für zwei Wochen gibt es nicht. Entweder ganze Lebensmonate oder gar nicht. Wenn Kind1 älter als 1 Jahr, dann gibt es eh nur Elterngeld wenn Du Alleinerziehend bist. Sonst gibt es nach spätestens dem 1ten Geburtstag eh keines mehr. Elternzeit dagegen kannst Du länger nehmen.

Mitglied inaktiv - 20.04.2016, 16:40



Antwort auf: Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

Deswegen meine Frage, wann das Kind genau geboren ist. Wenn alles innerhalb eines Monats, würde der Monat doch für die neue EG-Berechnung auf jeden Fall ausgeklammert werden, oder?

von malini am 20.04.2016, 17:17



Antwort auf: Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

Es geht um eine (momentan noch fiktive) Folgeschwangerschaft und Elterngeld für ein zweites Kind. Meine Frage ist, wie dieser eine Monat (zur Hälfte Elterngeld, andere Hälfte kein Einkommen) bei der nächsten Beantragung berücksichtigt wird. Würde ich jetzt schwanger werden, würde das zweite Kind im Januar geboren werden. Würde der Monat Juli also zur Berechnung miteinbezogen werden oder nicht? Oder nur halb? Meine Tochter wurde am 16. Juni geboren. Wann das zukünftige Kind kommt weiß ich noch nicht ;)

von EvianZ am 20.04.2016, 17:56



Antwort auf: Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

Vertippt. Meine Tochter ist am 16.07. geboren

von EvianZ am 20.04.2016, 18:16



Antwort auf: Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

Und was machst du in der Eingewöhnung? Wenn Du den Platz zum 1.08ten hast - wo von ich ausgehe., dann kannst Du jan nicht morgens einfach Kind abgeben und dann direkt so zur Arbeit. das Kind muss ja erst eingewöhnt werden. Da kannst Du also noch einmal gut 2-4 Wochen rechnen. Und, ein weitere Hinweiß, auch wenn Du einen Platz ab dem 01.08 hast, heißt das nicht das euer Kind dann schon ab dem Tag zur KiTa kann. Es ist nicht selten so das die wegen Ferien dann noch geschlossen haben und dann erst später wirklich die Kinder hingehen können. Zudem werden nicht alle Kinder gleichzeitig eingewöhnt. Wir hatten zB extrem viel Glück, KiTa schließt NICHT über die Sommerferien, Platz ab dem 01.08. Eingewöhnung begann dann ab dem 6ten oder 7ten. Da er bereits vorher 2 Jahre bei der Tagesmutter war, brauchten wir nur 1,5 Wochen für die erneute Eingewöhnung. Das ist aber eher nicht die regel. In dem andren Kita wo er eigentlich hingehen sollte, hätte der KiTa erst ab dem etwa dem 14ten wieder geöffnet gehabt. wann wir dann dran gewesen wären - keine Ahnung. Es hieß aber damals, eher so ab dem 22ten oder so.

Mitglied inaktiv - 20.04.2016, 19:49



Antwort auf: Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

Ich hab nicht nach Erfahrungen zum Thema Eingewöhnung gefragt.

von EvianZ am 20.04.2016, 20:59



Antwort auf: Halbe Monate bei erneutem Elterngeld

Wenn die EZ von Kind 1 bis zum 15.7. geht und es dieses Jahr 1 Jahr alt wird, wird der Juli ausgeklammert, also nicht mit eingerechnet. Wenn du allerdings zwei Jahre EZ hattest, dann zählen alle Monate ab August letzten Jahres als Nullrunde.

von malini am 20.04.2016, 21:40



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