Guten Tag Frau Bader,
Derzeit befinde ich mich in Elternteil bis 17.8.17. meinem AG haben wir ein schreiben gegeben wo drin stand , das ich meine vollzeitstelle nicht mehr antreten werde. Gilt das als Kündigung meinerseits ? Was wäre, wenn ich jetzt wieder schwanger werde, während der EZ, wäre ich dann weiterhin bei meinem AG gemeldet ?
Mitglied inaktiv - 16.11.2016, 15:55
Antwort auf:
Habe ich selber gekündigt
Hallo,
das kann ich allgemein nicht beantworten, hängt vom genauen Wortlaut ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2016
Antwort auf:
Habe ich selber gekündigt
Wenn du bereits gekündigt hast auf 18.8.2017, dann wirst bist du aus dem Betrieb raus und kannst auch nichts mehr verlängern.
Mitglied inaktiv - 16.11.2016, 16:08
Antwort auf:
Habe ich selber gekündigt
Also ich würde das als Kündigung auffassen und davon ausgehen das Du dort nicht weiter arbeiten willst. Du hast ja gesagt das du die VZ-Stelle nicht wieder antreten wirst, ohne eben einen Teilzeitwunsch zu äußern. Sonst könnte man das noch so auffassen das Du vor hast eben nach der EZ in Teilzeit zu arbeiten.
Mitglied inaktiv - 16.11.2016, 17:04