Aufgrund eines fehlerhaften Gutachtens habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Sohn verloren. Ich wäre nicht Erziehungsfähig aufgrund einer eingeschränkten Bindungstoleranz der Vater Kind Beziehung. Habe aufgrund von Gewalt 1,5 Jahre den Umgang verweigert, allerdings hatte mein Sohn im Laufe der Verhandlung bereits regelmäßig Umgang zu seinem Vater, ich befand mich in Therapie aufgrund von Gewalterlebnissen mit dem KV und mein Sohn ist sehr gut entwickelt und hatte keine Auffälligkeiten und Störungen. Das Gutachten wurde nach jeweils einem Gespräch mit meinem Sohn, dem KV und mir, innerhalb zwei Wochen gefertigt. Die Frage des Gerichts war die Erziehungsfähigkeit meinerseits. Es fand keine Interaktion mit meinem Sohn und mir statt, wie gesagt lediglich ein Gespräch. Beide Instanzen haben aufgrund des Gutachtens entschieden und mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und mein Sohn der seit seiner Geburt nur bei mir gelebt hat und noch keine Übernachtung beim Vater vorher hatte, muss gegen seinen ausdrücklichen Willen jetzt beim Vater leben. durch den Wechsel wurde er nachweislich traumatisiert und ist schwer belastet. gibt es eine Chance für mich das mein Sohn wieder bei mir lebt, wenn ich nachweisen kann das ich keine eingeschränkte Bindungstoleranz dem Vater gegenüber habe, psychisch völlig gesund bin und mein Sohn in den letzten Jahren als er bei mir gelebt hat, völlig normal eher überdurchschnittlich entwickelt war und ich meine Fürsorgepflicht optimal erfüllt habe? Mein Sohn war bei mir optimal versorgt und hat ausschließlich bei mir gelebt. vor allem möchte er nicht bei seinem Vater leben. Seit dem wechsel geht es ihm gar nicht gut und zeigt schon erste Auffälligkeiten? Hat man überhaupt die Möglichkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurückzubekommen, wenn man es einmal verloren hat und der Vater nie freiwillig zustimmen würde, es zum Kindeswohl wieder zu ändern? Er ist Türke und würde es aus Mentalitäts,-und Machtgründen nie zurückgeben. Kann man den Willen eines Kindes den so brechen, in dem man es zwingt bei seinem Vater zu leben? Wird es geändert wenn es nicht zum Wohle meines Sohnes war und ich nachweisen kann das ich keineswegs Erziehungsunfähig bin, aufgrund einer eingeschränkten Bindungstoleranz? Das das Gutachten fehlerhaft und unbrauchbar war kann ich jetzt auch nachweisen. Es entspricht inhaltlich und methodisch nicht den Anforderungen an ein Gutachten, Zitat Prof. Westhoff, der das Gutachten gelesen und bemängelt hat. Ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgrund eines falschen Gutachtens verloren und keine Rechtsmittel mehr gegen den Beschluss? Was kann ich tun, das mein Sohn wieder bei mir leben kann, was er so sehr wünscht????
von lindstedt3110 am 28.08.2014, 19:06