Habe ich ein Recht auf Aufhebungsvertrag?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich ein Recht auf Aufhebungsvertrag?

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit läuft Mitte Juni aus und ich kann meine Stelle nicht wieder antreten, da wir zur Zeit im Ausland leben. Mein Arbeitgeber lehnt einen Aufhebungsvertrag ab und verlangt eine Kündigung meinerseits. Gibt es irgendeine Möglichkeit doch einen Aufhebungsvertrag zu bekommen? Danke und Gruß, Astrid

von Radlerin am 24.05.2016, 11:47



Antwort auf: Habe ich ein Recht auf Aufhebungsvertrag?

Hallo, nein. Sie müssen kündigen, da Sie den Vertrag nicht erfüllen können Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2016



Antwort auf: Habe ich ein Recht auf Aufhebungsvertrag?

Nein. Wieso denn? Du willst den Vertrag nicht mehr erfüllen, also musst Du kündigen. Wieso willst Du das nicht?

von Sternenschnuppe am 24.05.2016, 12:11



Antwort auf: Habe ich ein Recht auf Aufhebungsvertrag?

Stimme meiner Vorrednerin uneingeschränkt zu. Einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag hast du nicht! Ein Vertrag (auch ein AufhebungsVertrag) ist eine beidseitige Willenserklärung, heißt also freiwillig. Wenn du nicht mehr bei deinem Arbeitgeber arbeiten kannst oder willst, musst du kündigen. Falls du nur vorübergehend im Ausland bist und später wieder gerne dort arbeiten wollen würdest, könntest du deinen Arbeitgeber fragen, ob er dich so lange unbezahlt freistellen würde (unbezahlter Urlaub). Einen Anspruch darauf hast du aber auch nicht! Falls du die 3 Jahre deiner Elternzeit noch nicht ausgeschöpft hast, könntest du auch deine Elternzeit verlängern. Was auch immer du vorhast, EIGENTLICH bist du schon bisschen zu spät dran und solltest dich sputen!!!

von chrissicat am 24.05.2016, 13:31



Antwort auf: Habe ich ein Recht auf Aufhebungsvertrag?

Ja, das könnte richtig teuer werden. Kündigung zum Ende der Elternzeit sind drei Monate eher. Frist zur Verlängerung der Elternzeit sind 7 Wochen eher. Dein AG hat offenbar mit Dir geplant. Seit wann weiß er denn, dass Du gar nicht wiederkommen wirst ? Ggf. kann er Schadensersatzansprüche gegen Dich geltend machen, da Du Dich nicht an den Vertrag hältst. Um das abzuwenden müsstest Du kündigen und bis zum regulären Ende arbeiten kommen.

von Sternenschnuppe am 24.05.2016, 13:38



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