Hallo,
ich bin schwanger in der 27 SSW. Ich arbeite als Erzieherin derzeit mit 2 und 3 Jahre alten Kindern. Es fällt mir schwer mit ihnen zu arbeiten, weil ich Schmerzen vom vielen hocken und bücken bekomme und mir häufig schwindlig wird. Mein AG weiß bescheid, findet aber dass ich dort arbeiten kann weil ich ja einen Erzieherhocker habe auf den ich mich setzen kann. Mir liegt das einfach nur rumsitzen aber nicht und so bin ich keine Hilfe für meine Kollegen.
Habe ich das Recht auf einen Bereichswechsel und was ich wenn dieser nicht möglich ist?
von
88mami2014
am 27.02.2017, 13:15
Antwort auf:
Habe ich das Recht auf einen Bereichswechsel und was wenn das nicht geht?
Hallo,
wenden Sie sich zur Bewertung an das Gewerbeaufsichtsamt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2017
Antwort auf:
Habe ich das Recht auf einen Bereichswechsel und was wenn das nicht geht?
Du hast nicht das Recht auf einen Bereichswechsel, aber du kannst erwarten dass dein AG mit dir nochmal die Gefährdungsbeurteilung durchgeht und geschaut wird, welche Probleme du mit den derzeitigen Arbeitsbedingungen hast und wie man das ändern könnte. Der AG hat das Direktsrecht und er entscheidet wo er dich einsetzt.
Die Gruppen der 2-3 jährigen sind normalerweise zahlenmäßig kleiner, sie sind weniger turbulent als die größeren Kinder. Bei den Größeren kommen möglicherweise Gefährdungen durch ihren Bewegungsdrang und die größere körperliche Kraft hinzu. Man muss das gegeneinander abwägen.
Du darfst auch nicht erwarten, dass du in deinem Zustand eine besonders große Hilfe für die Kollegen bist. Du bist eben schwanger und kannst dich weniger bücken und hocken und die Kinder werden sich an deinen Zustand gewöhnen und Abstriche machen.
Mitglied inaktiv - 27.02.2017, 13:23