Liebe Frau Bader,
ich bin in einem Konzern tätig, der viele Standorte innerhalb Deutschlands innehat. Mein Mann und ich leben und arbeiten seit kurzem im Südwesten Deutschlands.
Wenn wir mit der Familienplanung beginnen und ich (wenn alles gut läuft) schwanger werde, würden wir gerne wieder in den Norden ziehen (private Gründe).
Habe ich Anspruch auf eine Wiedereinstellungen an einem Standort im Norden, wenn mein Mann und ich während meiner Elternzeit in den Norden umziehen, d.h. nach Beginn aber vor Beendigung der Elternzeit? Oder bezieht sich die Wiedereinstellzusage nur auf den ursprünglichen Standort im Südwesten? Der Beruf im Norden entspräche auch nicht ganz meinem herkömmlichen Beruf im Südwesten.
Danke schon mal!
Viele Grüße
Ella
von
Ella_1990
am 21.11.2016, 11:45
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf die Wiedereinstellzusage an einem anderen Standort?
hallo,
was steht denn dazu in Ihrem Vertrag?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2016
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf die Wiedereinstellzusage an einem anderen Standort?
Hi Frau Bader,
danke für die schnelle Rückfrage.
Es ist nur die Rede von einer Wiedereinstellzusage - zum Thema Umzug oder Standortwechsel während/nach der Elternzeit steht leider nichts.
Daher die Frage, wie es im Gesetz geregelt ist (da es im Vertrag keine Auskunft hierüber gibt).
VG Ella
von
Ella_1990
am 21.11.2016, 13:06
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf die Wiedereinstellzusage an einem anderen Standort?
Du bist eingestellt, der Vertrag ruht lediglich.
Welcher Arbeitsort ist denn im Vertrag angegeben ?
von
Sternenschnuppe
am 21.11.2016, 16:54