Sehr geehrter Fr. Bader,
Ich bin Ausländerin (aus Libyen) seit dem 12.2005 hier in Deutschland und hatte Stipendium aus meinem Heimt zur Facharztausbildung bis 31.12.2014.
ich bin jetzt schon Fachärztin aber zurzeit habe ich keine ArbeitStelle wegen Mutterschutz!! (mein Sohn am 02.01.15 geboren )und kein Stipendium. Zusätzlich habe ich Niederlassungserlaubnis. Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Mit freundlichen grüßen
von
raghmodi
am 16.01.2015, 17:32
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Hallo,
Nicht-EU- Ausländer haben einen Anspruch, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann diese Anspruchsvoraussetzungen nur dann erfüllen, wenn er oder sie auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder war.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2015
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
Sehr geehrter Fr. Bader,
Vielen Dank für die schnelle Antwort. das bedeutet , habe ich Anspruch auf Elterngeld obwohl ich zurzeit keine ArbeitStelle und Einkommen habe!!!!!
Wieviel bekomme ich monatlich ungefähr?
Mit freundlichen Grüßen
von
raghmodi
am 19.01.2015, 22:17