Hab ich nach Beendigung der Elternzeit wieder Anrecht auf Vollzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hab ich nach Beendigung der Elternzeit wieder Anrecht auf Vollzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Mein Elternzeit endet am 21.04.17. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gearbeitet. Heute hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, er stellt mich nicht mehr Vollzeit ein sondern nur noch 50%. Es ist ein Kleinbetrieb mit unter 5 Mitarbeiter. Habe ich einen Anrecht auf Vollzeit?

von Levin15 am 28.11.2016, 20:02



Antwort auf: Hab ich nach Beendigung der Elternzeit wieder Anrecht auf Vollzeit

Hallo, ja, denn der alte Vertrag lebt wieder auf. Sie haben aber umgekehrt keinen Anspruch auf TZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2016



Antwort auf: Hab ich nach Beendigung der Elternzeit wieder Anrecht auf Vollzeit

Hallo, ganz klares Jahr. Der vorherige Arbeitsvertrag lebt nach Ende der Elternzeit wieder auf. Wenn Dein Chef nur noch halbtags möchte, dann müsste er eine Änderungskündigung aussprechen.

Mitglied inaktiv - 29.11.2016, 09:17



Antwort auf: Hab ich nach Beendigung der Elternzeit wieder Anrecht auf Vollzeit

Auch bei weniger als 5 Mitarbeitern? Da war doch was anders, oder nicht ?

von Sternenschnuppe am 29.11.2016, 09:50



Antwort auf: Hab ich nach Beendigung der Elternzeit wieder Anrecht auf Vollzeit

Hallo, die Elternzeit unterbricht erstmal jeden Arbeitsvertrag und lässt ihn nach dem Ende wieder aufleben. Die Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb ist hierfür erstmal ganz egal. Auch eine Änderung des Arbeitsvertrages geht auch bei Kleinbetrieben nur durch eine Änderungskündigung ... allerdings deutlich leichter als bei großen Betrieben.

Mitglied inaktiv - 29.11.2016, 09:56



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