Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Mein Elternzeit endet am 21.04.17. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gearbeitet. Heute hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, er stellt mich nicht mehr Vollzeit ein sondern nur noch 50%. Es ist ein Kleinbetrieb mit unter 5 Mitarbeiter. Habe ich einen Anrecht auf Vollzeit?
von
Levin15
am 28.11.2016, 20:02
Antwort auf:
Hab ich nach Beendigung der Elternzeit wieder Anrecht auf Vollzeit
Hallo,
ja, denn der alte Vertrag lebt wieder auf. Sie haben aber umgekehrt keinen Anspruch auf TZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2016
Antwort auf:
Hab ich nach Beendigung der Elternzeit wieder Anrecht auf Vollzeit
Hallo,
ganz klares Jahr. Der vorherige Arbeitsvertrag lebt nach Ende der Elternzeit wieder auf.
Wenn Dein Chef nur noch halbtags möchte, dann müsste er eine Änderungskündigung aussprechen.
Mitglied inaktiv - 29.11.2016, 09:17
Antwort auf:
Hab ich nach Beendigung der Elternzeit wieder Anrecht auf Vollzeit
Auch bei weniger als 5 Mitarbeitern?
Da war doch was anders, oder nicht ?
von
Sternenschnuppe
am 29.11.2016, 09:50
Antwort auf:
Hab ich nach Beendigung der Elternzeit wieder Anrecht auf Vollzeit
Hallo,
die Elternzeit unterbricht erstmal jeden Arbeitsvertrag und lässt ihn nach dem Ende wieder aufleben. Die Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb ist hierfür erstmal ganz egal.
Auch eine Änderung des Arbeitsvertrages geht auch bei Kleinbetrieben nur durch eine Änderungskündigung ... allerdings deutlich leichter als bei großen Betrieben.
Mitglied inaktiv - 29.11.2016, 09:56