Hallo, ich habe unser 1. Kind während des Studiums bekommen. Elternzeit musste ich daher damals gar nicht einreichen... Jetzt ist meine Tochter 7 geworden und ich würde gerne 1 Jahr Elternzeit während ihres 8. Lebensjahres nehmen... geht das ??? oder hab ich kein Anrecht auf das 3. Jahr, weil ich damals noch kein Arbeitnehmer war ??? L.g. und vielen Dank
von Schmelzi81 am 12.05.2015, 20:32