Hallo Frau Bader,
meine 2jährige Elternzeit endet am 05.01.2015, ab dem 31.01.2015 beginnt der Mutterschutz für mein im März erwartetes Baby.
Ich habe im ersten Jahr der Elternzeit Elterngeld bezogen und im zweiten Jahr kein Einkommen (bis auf Kindergeld und Erziehungsgeld). Auf welcher Grundlage wird das neue Elterngeld berechnet? Werden die letzten Einkünfte vor der Schwangerschaft mit einbezogen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Sternenkönigin
am 20.09.2014, 22:14
Antwort auf:
Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Hinzu kommt der Geschwisterbonus.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2014
Antwort auf:
Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes
Aus dem Einkommen von Dezember 2014 bis Feb 2014 und 1 Monat aus der Zeit vor Kind 1.
Macht 11 Monate ohne Einkommen...macht den Mindestsatz mit Geschwisterbonus.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.09.2014, 22:27
Antwort auf:
Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes
Die Antwort ist mir nicht klar.
Ich ging davon aus, dass entweder das Einkommen vor der ersten Elternzeit berücksichtigt wird oder die Monate 01/15 bis einschließlich Mutterschutz, aufgefüllt durch die vorangegangenen Monate aus 2014 ohne Einkommen.
Verwirrung komplett?
von
Sternenkönigin
am 21.09.2014, 11:04
Antwort auf:
Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes
Es zählt immer das Einkommen aus den 12 Monaten vor Mutterschutz.
Da Du keins hattest zählen alle Monate mit 0€ bis auf den oben genannten einen wo Du noch Elterngeld bekommen hast.
Nur dieser wird durch alten Lohn ersetzt.
Ergibt 300€ + 75€ Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist.
Gehst Du zwischen Elternzeit und Mutterschutz arbeiten?
von
Sternenschnuppe
am 21.09.2014, 11:20
Antwort auf:
Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes
Genau!
Der Januar 2015 wird nicht berücksichtigt, weil du MuSchu-Geld bekommst (für den 31.01.)
Dann fängt es bei Dez 2014 an. Bis zum Februar 2014. Sind 11 Monate.
In diesen 11 Monaten warst du in Elternzeit und sofern du nicht arbeiten warst, hast du da kein Einkommen.
Dann kommt der Januar 2014, da hast du bis zum 4.1.2014 noch Elterngeld "bezogen" (bis Januar 2013). Monate, in denen man Elterngeld "bezieht" werden bei der Berechnung aus gelassen.
Dann kommt Dez und/oder Nov 2013, wo du auch MuSchu-Geld bekommen hast, die fallen auch raus.
Der 12. Monat könnte da also der Okt 2013 sein - der einzige mit Einkommen.
(Dieses Einkommen wird durch 12 geteilt, um den Jahresdurchschnitt zu bekommen. Und von dem bekommt man ca 65%. Wenn das weniger als 300 Euro sind, bekommt man den Mindestsatz von 300 Euro)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.09.2014, 14:05