Hallo Frau Bader, Ich bin aktuell im 2. Jahr meiner Elternzeit von Kind Nr. 1. ich werde im 3. Jahr nahtlos in den Mutterschutz von Kind Nr. 2 über gehen. Muss mein Arbeitgeber den gleichen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen, wie bei Kind Nr. 1? Danke & mfg
von leos.mama am 29.01.2016, 14:30