Guten Tag, ich habe im November 2016 ein Beschäftigungsverbot bis zum errechneten Geburtstermin von meiner Frauenärztin ausgestellt bekommen. Darin steht: "...vorbehaltlich der Überprüfung durch das Amt für Arbeitsschutz". Diese Überprüfung hat stattgefunden und ich habe das Ergebnis meinem Arbeitgeber umgehend zukommen lassen. Telefonisch erfuhr ich dann von meiner Vorgesetzten, dass die Empfehlungen nicht umgesetzt werden können und ich daher vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen werde. Die Ergebnisse wurden zur Personalabteilung weiter geleitet, damit diese das BV ausstellen. Ich warte nun seit ca einer Woche und habe es noch nicht erhalten. Meine Frage: Gilt mein Beschäftigungsverbot der Frauenärztin noch, solange die Personalabteilung nicht auf die Ergebnisse des BAD reagiert hat? Es hat ja eine Überprüfung stattgefunden, aber da mein Arbeitsplatz nicht anpassbar ist, kann ich nur zuhause auf die Bestätigung der Personalabteilung warten. Muss ich irgendwas tun? Mit freundlichem Gruß, ElCo
von ElCo am 09.01.2017, 14:15