Gilt mein Beschäftigungsverbot noch?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gilt mein Beschäftigungsverbot noch?

Guten Tag, ich habe im November 2016 ein Beschäftigungsverbot bis zum errechneten Geburtstermin von meiner Frauenärztin ausgestellt bekommen. Darin steht: "...vorbehaltlich der Überprüfung durch das Amt für Arbeitsschutz". Diese Überprüfung hat stattgefunden und ich habe das Ergebnis meinem Arbeitgeber umgehend zukommen lassen. Telefonisch erfuhr ich dann von meiner Vorgesetzten, dass die Empfehlungen nicht umgesetzt werden können und ich daher vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen werde. Die Ergebnisse wurden zur Personalabteilung weiter geleitet, damit diese das BV ausstellen. Ich warte nun seit ca einer Woche und habe es noch nicht erhalten. Meine Frage: Gilt mein Beschäftigungsverbot der Frauenärztin noch, solange die Personalabteilung nicht auf die Ergebnisse des BAD reagiert hat? Es hat ja eine Überprüfung stattgefunden, aber da mein Arbeitsplatz nicht anpassbar ist, kann ich nur zuhause auf die Bestätigung der Personalabteilung warten. Muss ich irgendwas tun? Mit freundlichem Gruß, ElCo

von ElCo am 09.01.2017, 14:15



Antwort auf: Gilt mein Beschäftigungsverbot noch?

Hallo, nicht arbeiten u Rücksprache mit dem Amt nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2017



Antwort auf: Gilt mein Beschäftigungsverbot noch?

Diese Frage würde ich mit dem Amt für Arbeitsschutz, die die Überprüfung vorgenommen hat und für diese Entscheidungen zuständig ist, klären. Die telefonische Auskunft der Vorgesetzten dürfte bis dahin voll ausreichen.

Mitglied inaktiv - 09.01.2017, 14:30



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