Guten Tag, wir haben eben erfahren das sich unsere Mutterschutzzeit aufgrund des geburtsgewicht von unserem Sohn von unter 2500g verlängert. Dies ist allerdings nur aufgefallen da wir über die KK eine Haushaltshilfe bekommen haben und die KK bei der Berechnung für diese gesehen hat das unser Kind zu leicht auf die Welt kam. Anstatt der üblichen 8 Wochen nach der Geburt ist meine Frau nun 14 Wochen nach der Geburt in Mutterschutz ( 4 Wochen Verlängerung + 2 Wochen von vor der Geburt). Nun ist es ja so das wir anstelle des elterngeldes (62% vom lohn) weitere 6 Wochen 100% lohn erhalten. Bei unserem ersten Sohn (2 Jahre alt) war es auch so das er weit unter 2500g lag. Bei ihm hat uns aber weder das Krankenhaus ( welches ja die entsprechende Bescheinigung für die KK ausstellt) noch die Krankenkasse darauf hingewiesen das der Mutterschutz auch bei ihm schon hätte verlängert werden müssen. Nun haben wir bei unserem ersten Sohn für die 6 Wochen die hätten verlängert werden müssen 62% anstatt 100% lohn erhalten. Kann man das Geld nach nun mittlerweile über 2 Jahren nachfordern? Freundliche Grüße
von Udo85 am 11.10.2016, 15:21