Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe folgendes Problem, bevor ich in Elternzeit gegangen bin, habe ich binunsere Personalreferentin abgeklärt, wie ich nach meiner Elternzeit zurück komme. Ich habe gefragt ob es gehen würde erstmal befristet für ein Jahr weniger Stunden zu arbeiten um dann wieder, wenn mein Kleiner in den Kindergarten geht, auf meine alte Stelle (Vollzeit) zurück zu fallen. Das war da alles noch gar kein Problem. Deshalb haben wir unsere Planung voll darauf ausgelegt
ausgelegt. Jetzt stellt sie sich da aufeinmal quer und es geht doch nicht mehr. Meine Frage ist, ob ich meine Elternzeit verlängern könnte, der Arbeitgeber wäre damit einverstanden und in der Zeit teilzeit arbeiten könnte? Also habe ich dadurch irgendwelche Nachteile? Mein Elterngeld hatte ich nur für dieses eine Jahr, das heißt es fällt sowieso weg und ich habe keine Abzüge. Gibt es einen steuerlichen Nachteil oder habe ich während der Zeit z.B überhaupt Anspruch auf Urlaub?
Es wäre super, wenn sie mir so schnell wie möglich weiterhelfen könnten, ich muss das nämlich jetzt beantragen und es konnte mir bis jetzt niemand anderes weiterhelfen.
Vorab schon mal vielen Dank und mit freundlichen grüßen
von
Mina_2425
am 10.09.2014, 10:26
Antwort auf:
gibt es Nachteile, wenn ich die Elternzeit ohne Bezüge verlängere und arbeiten g
Hallo,
1. Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer hat und keine betrieblichen Gründe dagegen stehen, muss er sie in teilzeitbeschäftigten
2. Ansonsten können sie, mit Zustimmung des alten Arbeitgebers, Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten.
3.Auch in der Teilzeit bekommt man natürlich Urlaubsansprüche.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2014
Antwort auf:
gibt es Nachteile, wenn ich die Elternzeit ohne Bezüge verlängere und arbeiten g
Hallo,
ich antworte Dir mal aus meiner Erfahrung.
In meinem Beitrag unter Deinem hab ich die Situation auch geschildert...
Ich habe bei meinem 1. Arbeitgeber auch meine Elterzeit verlängert, weil er mir nichts adäquates anbieten konnte.
Habe mit Ihm eine schriftliche Vereinbarung getroffen, dass ich in der Elternzeit einen Nebenjob annehmen darf.
Dieser ist ganz normal versicherungspflichtig und das Arbeitsverhältnis mit dem 1. AG ruht für die Dauer, kann aber nach Beendigung der Elternzeit und des andern Arbeitsverhältnisses wieder zurück... wenn ich will ;-)
Wichtig ist nur, dass Du Dir alles schriftlich geben lässt, falls sie sich dann wieder nicht erinnern...
Ich hoffe ich hab Dir ein wenig geholfen,
von
3Mädelsmama
am 10.09.2014, 10:37
Antwort auf:
gibt es Nachteile, wenn ich die Elternzeit ohne Bezüge verlängere und arbeiten g
Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Meine Frage ist aber auch, wie sieht es mit dem Urlaub aus? Ich soll bei meiner Firma die Elternzeit verlängern und dann auch dort als Teilzeit arbeiten. Aber warum wollen die das so machen, worin besteht der Vorteil für die Firma oder der Nachteil für mich? Müssen die mir weniger zahlen? Und habe ich in der Zeit Anspruch auf Urlaub? Das heißt wird mir normal wie auch in einem gewöhnlichen Arbeitsverhältnis 2,5 Urlaubstage pro Monat angerechnet oder bekomme ich in der zeit nichts, da ich ja in Elternzeit bin?
von
Mina_2425
am 10.09.2014, 14:44
Antwort auf:
gibt es Nachteile, wenn ich die Elternzeit ohne Bezüge verlängere und arbeiten g
Du darfst innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Bei deinem bisherigen AG, oder mit dessen Zustimmung, bei einem anderen. In der Elternzeit "ruht" der alte Vertrag dann. Du bekommst allerdings anteilig! dein altes Gehalt, Urlaub ect, sprich also wenn du bisher 10 € Std verdient hast und 40 Std die Woche gearbeitet hast, dann bekomst du jetzt bei zB 25 Std immer noch 10 € die Stunde (wenn du bei deinem AG Teilzeit machst). Hattest Du bisher eine 5 Tage Woche und 30 Tage Urlaub, also 6 Wochen, und arbeitest jetzt nur 3 Tage die Woche, hast Du immer noch Anspruch auf 6 Woche, was umgerechte auf die 3 tage-Woche dann 18 Tage macht. Arbeitest du Teilzeit, bist aber 5 Tage die Woche da, bleibt es bei 30 Tage Urlaub (trotz der weniger Stunden). Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ect muß entsprechend anteilig bezahlt werden. Was aber das absolut wichtigste ist, du hast vollen Kündigungsschutz innerhalb der kompletten Elternzeit. Auch dann wenn du Teilzeit arbeitest bei deinem AG.
Wenn man nicht vor hat nach dem Elterngeld wirklich wieder Vollzeit zu arbeiten, dann empfiehlt sich IMMER innerhalb der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Darauf zu verzichten wäre gelinde gesagt völlig daneben. Wenn man nachher feststellt, das mit dem Vollzeitjob wird eh nichts mehr, dann kann man den zum Ende der Elternzeit immer noch kündigen. Und dann hat man ein weiteres Ass im Ärmel, hat der AG vorher Teilzeit in Elternzeit zugelassen, dann muß er verdammt gute Argumente bringen warum er einen anschließenden Teilzeitvertrag nicht zustimmt - zu den entsprechenden Teilkonditionen wie der Vollzeitjob.
Mitglied inaktiv - 10.09.2014, 16:30