Gibt es Möglichkeiten, nach (steuerfreier)Auslandsentsendung Elterngeld zu bek.?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gibt es Möglichkeiten, nach (steuerfreier)Auslandsentsendung Elterngeld zu bek.?

Guten Tag, ich bin momentan von meinem Arbeitgeber, einer deutschen Regierungsorganisation, ins außereuropäische Ausland entsandt. Mein Vertrag endet ca. einen Monat nach der Geburt meines Kindes. Danach werden mein mit ausgereister Mann und ich plus Kind wieder zurück nach Deutschland ziehen. Momentan bin ich in Deutschland nicht steuerpflichtig, bekomme aber von meinem Arbeitgeber Hypotax vom Gehalt abgezogen. Nach meinem jetzigen Wissen kann ich in Deutschland dann kein einkommensabhängiges Elterngeld beziehen, da ich jetzt keine Steuern zahle. Dies bedeutet faktisch für mich und meinen Mann, dass wir - wenn ich ein Jahr Elternzeit nehmen möchte - auf Sozialhilfeniveau plus 300 Euro Elterngeld herab fallen. Daher meine Frage: Gibt es doch eine Möglichkeit, einkommensabhängiges Elterngeld zu beziehen? Gibt es vielleicht neuere Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen? Vielen Dank im Voraus! Annette

von Annette S. am 18.06.2015, 16:54



Antwort auf: Gibt es Möglichkeiten, nach (steuerfreier)Auslandsentsendung Elterngeld zu bek.?

Hallo, EG bekommen Sie, wenn Si weiter verischeurngspflichtig beschäftigt sind oder von einem dt. Dienstherrn als Beamter entsendet wurden. https://www.l-bank.de/lbank/download/dokument/111830.pdf Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.06.2015



Antwort auf: Gibt es Möglichkeiten, nach (steuerfreier)Auslandsentsendung Elterngeld zu bek.?

Hallo, wenn Sie Zuhause bleiben kann ihr Mann doch arbeiten? LG

von Lina_100 am 18.06.2015, 20:39



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