Gibt es Härtefallregelungen für einen erloschenen Prüfungsanspruch auf Lehramt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gibt es Härtefallregelungen für einen erloschenen Prüfungsanspruch auf Lehramt?

Liebe Frau Bader, ich wende mich mit einer vermutlich etwas ungewöhnlichen Frage an Sie: Ich habe Anglistik/Romanistik für das gymnasiale Lehramt studiert und habe (hatte auch bereits im Studium) 3 Kinder. Ich habe mich 2010 sehr dramatisch von meinem Exmann getrennt und mich auch gleich exmatrikuliert. Die Prüfung im Fach Romanistik habe ich nicht bestanden. Dummerweise habe ich mich dann 2012 wieder für die Prüfung eingeschrieben, ohne mich daran zu erinnern (!), was einer posttraumatischen Belastungsstörung nach der Trennung geschuldet ist. Nun meine Frage: Kann ich TROTZ ERLOSCHENEM PRÜFUNGSANSPRUCH einen Härtefallantrag stellen, um das Studium ein letztes Mal aufzunehmen? Ansonsten hätte ich 6 Jahre einfach so "weggeworfen" :-( Ich habe inzwischen wieder den Boden unter den Füßen gewonnen (endlich!) und würde nichts lieber tun, als mein Studium endlich zu einem guten Ende bringen. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Anne

von angry.me am 25.10.2016, 18:28



Antwort auf: Gibt es Härtefallregelungen für einen erloschenen Prüfungsanspruch auf Lehramt?

Hallo, das weiß ich nicht. Da können sie nur beim Prüfungsamt nachfragen. Nach so langer Zeit denke ich eher nein. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2016



Antwort auf: Gibt es Härtefallregelungen für einen erloschenen Prüfungsanspruch auf Lehramt?

Hier geht es ausschließlich um Fragen rund um die oben genannten Themen. Alles andere können Sie gerne mit einem Anwalt bei Ihnen vor Ort besprechen. Aber ich weiß, das kostet natürlich Geld und das will man sparen.

von ALF0709 am 25.10.2016, 21:07



Antwort auf: Gibt es Härtefallregelungen für einen erloschenen Prüfungsanspruch auf Lehramt?

Hallo, ob es eine Härtefallregelung gibt, hängt von der jeweiligen Studienordnung der Uni ab. Jedoch wenn bereits im Jahre 2012 die letzte Prüfung war, werden vermutlich alle Fristen abgelaufen sein. Meistens betragen die Fristen 1 Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Bei der Uni nachfragen und ggf. über den Studentenhilfsdienst beraten lassen.

Mitglied inaktiv - 25.10.2016, 21:25