Frage: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

Konkrete frage: Bin ich verpflichtet mein sohn an z.b. 15 von 30 urlaubstagen zu nehme ? Ich machr das liebend gerne Aber die kindsmutter setzt mich immer mit dem argumebt geteiltes sorgerecht unter druck. Sonst müsste ich es abgeben

von MrKeeway am 28.04.2017, 12:18



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

Hallo, Sorgerecht hat nichts mit Umgangsrecht zu tun. Niemand kann Sie dazu zwingen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2017



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

Nein, bist Du nicht. Aber beherzige doch mal die unten genannten Tipps. Setze Dich dieses Jahr mit der Tagesmutter in Verbindung, schau sie Dir mal an ( Dein Recht ! ) und frage ob sie schon abschätzen kann bis Oktober wann sie Urlaub nimmt. Alternativ hast Du ja auch Sorgerecht und kannst mit dem Verweis darauf anregen einen Krippenplatz zu finden, damit der Urlaub planbarer wird für Dich. Schon bei der Tagesmutter hättest Du mitentscheiden müssen.

von Sternenschnuppe am 28.04.2017, 12:32



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

du bist zu wenig verpflichtet, zum Sorgerecht abgeben schon 3x mal nicht! du schriebst aber, es hätte regelungen gegeben, wenn du da zum hälftigen Urlaub zugestimmt hast, dann ist das doof, wenn du dich jetzt aus der Affäre ziehst. die umgangsregelungen sind alle nicht in stein gemeisselt, man kann immer Kompromisse suchen (und auch finden!)

Mitglied inaktiv - 28.04.2017, 12:47



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

Dein Kind hat 12 Wochen Ferien. Wenn du 15 Tage betreust, dann hast du gerade mal ein Viertel abgedeckt. Niemand kann dich dazu zwingen. Es kann auch niemand die Kindsmutter zwingen, das eigene Kind in den Ferien zu betreuen. Ihr dürft beide das Kind einfach hängen lassen, ignorieren, zeigen dass es nicht wichtig ist. Irgendein anderer wird sich dann wohl kümmern (müssen).

von Pamo am 28.04.2017, 22:35



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

Keiner hat gesagt das ich ihn nicht betreue Oder ihn nicht liebe Es geht hier lediglich ums prinzip Auch väter haben nunmal rechten sowie pflichten Mir werden immer nur pflichten mitgeteilt und pflichten die keine sind! Die regelung beim JuGa festgelegt ost Ich sage ihr anfang des monats, wie ich ihn den monat sehen will bzw. Haben möchte So wie es halt die arbeit zu lässt

von MrKeeway am 28.04.2017, 22:56



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

wenn es weiter keine regelungen gibt, warum läßt du dich dann mit solch schwammigen aussagen ins boxhorn jagen? auch väter können sich bei entsprechenden stellen informieren. das muß nicht mal was kosten. was ist eigtl das JuGa?

Mitglied inaktiv - 29.04.2017, 09:26



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

Weil ich mir nicht sicher bin was stimmt und was nicht. Da sie mir ja immer androht es sorgerecht weg zu nehmen JuGa= Jugendamt ^^

von MrKeeway am 29.04.2017, 12:28



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

Drohen kann sie was sie will. Ich hab als Kind auch immer mit meinem Großen Bruder gedroht... ... den es gar nicht gab. Wichtig ist, dass Du deine Rechte UND Pflichten kennst und Dich daran hälst, dann kann Dir das völlig wurscht sein. Fakt ist: sie wird kaum begründen können, warum es besser für das Kind ist wenn sie die elterliche Sorge alleine ausübt, oder? "Bequemer für die Mutter" ist sicher KEIN Argument für einen Richter. Gruss D

von desireekk am 29.04.2017, 18:47



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

Hallo, Du schreibst, DU sagst wie DU es willst und wie DIR es passt. SIE muss dann darum herum die Betreuung des Kindes organisieren? Ich verstehe ja dass Du Wechselschichten o. ä. arbeitest, aber das ändert nicht den Fakt dass Du erwartet dass sie sich immer dann um das Kind kümmert wenn Du nicht kannst/willst. Strell Dir einfach mal vor Ihr hättet Wechselmodell und du MÜSSTEST (=MUSST) zusehen, wie Du das Kind alle 2 Wochen 24 h am Tag betreut bekommst. Klar, sie hat der Regelung beim Jugendamt zugestimmt, aber ich verstehe auch, dass das ihre ;Motivation zur Zusammenarbeit nicht unbeding steigert. Meine Krtitik an Deiner Äußerung ändert jedoch nicht meine Aussage dass die Mutter dir drohen kann wie sie will, denn durchkommen wird sie damit zu 90% nicht. Gruß D

von desireekk am 29.04.2017, 23:12



Antwort auf: Geteiltes Sorgerecht Urlaub teil 2

Für mich müsst ihr einfach lernen zu trennen. fakt ist, ihr seit BEIDE die Eltern dieses Kindes. Für mich wäre es da eine Selbstverständlichkeit das man sich als Eltern die Betreuung des Kindes GEMEINSAM teilt. Das Kind geht vor! Zu sagen, och nö, ich nehme mein Kind nicht weil mir mein Urlaub zu schade ist und ich lieber etwas Zeit mehr für mich hätte geht IMO gar nicht. Klar ist auch, Du musst planen. Aber, was hindert dich daran gleich Dienstag zu deinem AG zu gehen, ihm die Situation zu schildern und dann zu schauen ob man da was beim Urlaub schieben kann? Und dann bei der TaMu bescheid zu geben das du deren Urlaubsplanung bereits früher immer benötigst. Zumal es ja ein überschaubarer Zeitraum ist, solange wird euer Kind wohl kaum noch bei einer TaMu sein, sobald es in den KiGa geht werden die Spielregeln eh neu gemacht. Und nein, verpflichtet bist Du nicht - rein rechtlich. Moralisch aber schon. Es ist auch DEIN Kind. Und wenn Du es nicht betreuen kannst, warum suchst Du dann nicht eine andere Betreuungslösung für die Zeit? Wäre auch eine Lösung. Was Du Dir nicht gefallen lassen musst sind Drohungen und Erpressungen - das ist aber eine andere Sache. Und das meine ich mit trennen. Klar kann sie versuchen dich dann vor Gericht zu ziehen, Erfolg wird sie damit nicht haben. Aber ich als Eltern würde mich da mehr wie schämen wenn ich das nicht wie Erwachsene lösen kann. Davon ab, was machst Du wenn die Mutter warum auch immer Sorgerecht und/oder Aufenthaltsbestimmungsrecht verliert und du dann plötzlich in deren Rolle steckst? da kannst du dann auch nicht hingehen und sagen, mehr wie 15 Tage Urlaub opfere ich nicht für mein Kind, du hast es dann 365 Tage im Jahr.

Mitglied inaktiv - 29.04.2017, 23:30



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