Sehr geehrte Frau Bader, für unsere Tochter habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. Sie ist jetzt 19 Monate alt. Im Januar 2016 müsste ich wieder arbeiten gehen. Meinem Arbeitgeber hatte ich bei meiner Elternzeitanmeldung angekündigt, daß ich zu einem späteren Zeitpunkt während der Elternzeit gerne in Teilzeit oder auf 450 €-Basis arbeiten möchte (nicht zwingend bei ihm). Angenommen, ich verlängere meine Elternzeit bis wir einen Kindergartenplatz und die Eingewöhnungszeit hinter uns haben (ca. September/Oktober 2016) und gehe trotzdem zu meinem alten Arbeitgeber zurück um noch in meiner Elternzeit z.B. für 15 Stunden/Woche zu arbeiten...: Kommt das dann einer Art Vertragsänderung gleich, so daß ich quasi auf diese 15 Stunden festgenagelt werden und hinterher eventuell nicht wieder meine Stundenzahl erhöhen könnte? Oder greift ganz normal mein alter Vollzeitvertrag nachdem die Elternzeit nach der Verlängerung ausläuft? Was passiert mit meiner restlichen Elternzeit von September/Oktober 2016 bis Januar 2017, wenn unsere Tochter drei Jahre alt wird? Kann ich die eventuell aufsparen und später mal (bis zum 8. Lebensjahr) nachholen, falls es dort z.B. mal Bedarf während des Schulanfangs etc. gibt? Herzliche Grüße Martina :)
von karana312 am 13.08.2015, 15:58