Hallo frau bader,
Ich und der KV haben das gemeinsames sorgerecht(waren nicht verheiratet). Schon länger getrennt
Nun besteht die frage da mein neuer Lebenspartner ein haus hat und ich mit meinem kind dort einziehen möchte ob ich die Erlaubnis von ihm benötige oder frei wählen kann. Es sind nur acht km mehr als die jetzige entfernung. Und wir wechseln das abholen und bringen an seinen wochenenden.
Kann er es mir verbieten?
Was kann ich tun falls er es tut?
Falls er sagt es ist ok muss ich mich dann schriftlich absichern?
Er hat kein Problem mit dem neuen partner.
Lg jailine
von
Jailine
am 17.08.2015, 14:23
Antwort auf:
gemeinsames sorgerecht und umzug zu neuem partner
Hallo,
Kann er.dann müssen Sie es gerichtlich klären lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2015
Antwort auf:
gemeinsames sorgerecht und umzug zu neuem partner
Hallo
Selbst eine Straße weiter müsste er rein rechtlich absegnen.
Eventuell bedeutet dies ja auch einen Wechsel des Kindefgartens ? Auch da darf er mitentscheiden.
Aber ihr scheint Euch gut zu verstehen.
Schreibe ihm das doch per Mail unverfänglich und ohne offensichtlich zu zeigen, dass er widersprechen könnte ;-)
Nach dem Motto : " Pendelei ist langfristig gesehen für das Kind auch nix, Karl-Otto hat ja ein eigenes Haus, weißt ja dass er hier um die Ecke wohnt, daher planen wir zu ihm zu ziehen. Wäre es Dir vielleicht möglich unser Kind an dem Wochenende zusätzlich zu nehmen , damit es nicht so viel Umzugsstress hat ? "
So in die Richtung, dann hast Du anhand der Antwort vielleicht schon die Zustimmung ;-)
8km würde auch ein Richter wohl absegnen, bei normalen Umgang alle 14 Tage,aber darauf muss man es ja nicht ankommen lassen.
von
Sternenschnuppe
am 17.08.2015, 16:14
Antwort auf:
gemeinsames sorgerecht und umzug zu neuem partner
Hallo
Selbst eine Straße weiter müsste er rein rechtlich absegnen.
Eventuell bedeutet dies ja auch einen Wechsel des Kindergartens ? Auch da darf er mitentscheiden.
Aber ihr scheint Euch gut zu verstehen.
Schreibe ihm das doch per Mail unverfänglich und ohne offensichtlich zu zeigen, dass er widersprechen könnte ;-)
Nach dem Motto : " Pendelei ist langfristig gesehen für das Kind auch nix, Karl-Otto hat ja ein eigenes Haus, weißt ja dass er hier um die Ecke wohnt, daher planen wir zu ihm zu ziehen. Wäre es Dir vielleicht möglich unser Kind an dem Wochenende zusätzlich zu nehmen , damit es nicht so viel Umzugsstress hat ? "
So in die Richtung, dann hast Du anhand der Antwort vielleicht schon die Zustimmung ;-)
8km würde auch ein Richter wohl absegnen, bei normalen Umgang alle 14 Tage,aber darauf muss man es ja nicht ankommen lassen.
von
Sternenschnuppe
am 17.08.2015, 16:15