Sehr geehrte Frau Bader, im März diesen Jahres haben wir unseren Sohn bekommen. Ich entschied mich für ein Jahr "aktive" Elternzeit und dazu, nach einem Jahr wieder bis 30h zu arbeiten. Dieses teilte ich meinem AG bereits schriftlich mit. Aufgrund meiner Arbeit im OP erhielt ich in der ersten SS ein BV. Wie ist es nun, wenn ich in meiner Elternzeit wieder schwanger werde, bezieht sich dann das "neue" BV-"Geld" nach meinem letzten BV-"Geld" der ersten SS oder richtet es sich nach dem Gehalt, weil ich bereits erwähnt habe, nur bis 30h arbeiten zu wollen? (Es ist noch nichts schriftlich vereinbart, lediglich hab ich es mitgeteilt, dass ich es vor hätte...). Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
von NinaC am 10.09.2016, 08:54