Hallo Frau Bader Meine Tochter ist am 09. Februar 2015 geboren. ET war der 05.02.2015. Der Mutterschutz begann Ende Dezember. Immer am Ende des Monats wurde mir der Zuschuss gezahlt. Nun rief mich heute der Vorstand meiner Arbeitsstelle an (Krippe; Elterninitiative; e.V. ) und sagte, mir wurde für April versehentlich ein Gehalt gezahlt (Ende März). Dem ist auch so. Aber muss ich das jetzt komplett zurück zahlen? Steht mir nicht anteilig was davon zu da es noch in die 8 Wochen Mutterschutz fällt? Oder doch nicht weil ja Ende Januar und Ende Februar schon Zuschüsse gezahlt wurden? Ich hoffe Sie können mir folgen. Für mich ist das auch sehr kompliziert und ich stehe gerade auf dem Schlauch. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Grüße, J.P
von JenLuc am 13.05.2015, 21:15