Frage: Geld im Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich hätte mal eine Frage zur Vergütung, wenn man ein BV vom AG gekommt. Und zwar habe ich die letzten Monate auf 450€ Und seit diesem Monat arbeite ich nun wieder Vollzeit 1800€, da wir dringend auf das Geld angewiesen sind. Nun bin ich schwanger und bekomme sofort ein BV sobald ich es meinem Chef mitteile (arbeite in der ambulanten kinderkrankenpflege). Wie viel Geld steht mir jetzt zu? Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen Lena

von Werdergirl90 am 12.04.2017, 21:58



Antwort auf: Geld im Beschäftigungsverbot

Hallo, das, was Ihnen ohne BV zustehen wùrde Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.04.2017



Antwort auf: Geld im Beschäftigungsverbot

dein chef muss erstmal schauen, ob er dir einen gefährdungsfreien arbeitsplatz anbieten kann. im sekretariat etc. was für gründe gibt es in deinem beruf für ein BV?

von mellomania am 12.04.2017, 22:24



Antwort auf: Geld im Beschäftigungsverbot

Dein Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung machen und dich zum Betriebsarzt schicken, zur Bestimmung von Immunitäten. Es ist gar nicht gesagt, dass du ein BV bekommst. Du musst in jedem Fall bereit sein, für Vollzeitgehalt auch Vollzeit zu arbeiten! Selbst in der ambulanten Intensiv-Kinderkrankenpflege gibt es Ausnahmen, wo auch Schwangere arbeiten können. Du bekommst vielleicht andere Patienten.

Mitglied inaktiv - 13.04.2017, 07:32



Antwort auf: Geld im Beschäftigungsverbot

Ich bekomme definitiv ein BV, habe ich bei meiner letzten SS auch sofort bekommen und meine Kollegen auch. Mich würde halt die Geldfrage interessien.

von Werdergirl90 am 13.04.2017, 08:15



Antwort auf: Geld im Beschäftigungsverbot

erstmal wird dich uriah aber totdiskutieren, ob ein BV überhaupt gerechtfertigt ist oder nicht ;-) Warte lieber auf die Antwort von Frau Bader. Alles Gute floe

von la-floe am 13.04.2017, 08:35



Antwort auf: Geld im Beschäftigungsverbot

Um mal die eigentliche Frage zu beantworten (das Infragestellen aller BVs deutschlandweit überlassen wir dem gehörnten Rächer): Wenn Du ein BV bekommst, erhältst Du den Lohn, den Du auch ohne BV bekommen hättest. Wenn Du also geplant hattest, bis auf Weiteres Vollzeit zu arbeiten, dann bekommst Du auch Deinen Vollzeit-Lohn. (Und ein Privattipp: Rechtfertige Dich nicht vor Uriah. Er hat immer Recht und das letzte Wort, sonst ist er traurig. Letztlich entscheidet über ein BV aber Dein Arbeitgeber und nicht Uriah, deswegen lohnt eine Diskussion mit ihm eh nicht.)

von Strudelteigteilchen am 13.04.2017, 09:41



Antwort auf: Geld im Beschäftigungsverbot

Was bei den Kollegen ist, und was bei der letzten Schwangerschaft war, ist gar nicht relevant.

Mitglied inaktiv - 13.04.2017, 12:47



Antwort auf: Geld im Beschäftigungsverbot

Die Geldfrage ist aber genau die Frage die ich dir stelle: 1. Wolltest du den Vollzeit Vertrag um Vollzeit zu arbeiten, und bist du zu Hause vollzeitlich abkömmlich? Wenn/falls du Kinder hast, sind diese dann Vollzeit betreut? Dann bekommst du auch die volle Lohnfortzahlung. oder 2. War zuerst die Schwangerschaft und hast du deswegen den Vollzeitvertrag gewünscht, um statt 450 Euro Lohnfortzahlung nun Vollzeit-Lohnfortzahlung im BV zu bekommen, hast aber gar nie vor gehabt, Vollzeit zu arbeiten, bzw, zu Hause gar nicht abkömmlich? Dann steht dir die Lohnfortzahlung nicht zu. Das wäre dann ein Schein-Arbeitsverhältnis um Lohnfortzahlungen zu erschleichen. Und was ist, wenn du gar kein BV erhältst, sondern zur Arbeit gebeten wirst? Bist du dann auch bereit in Vollzeit z.B. im Büro des Arbeitgebers auszuhelfen, oder eine geeignete Pflegeaufgabe zu übernehmen?? oder musst du dann passen? Ich möchte dir das nicht unterstellen, aber beim Lesen deines Textes drängt sich die Frage zwangsläufig auf. Die Antwort weißt du selber am besten.

Mitglied inaktiv - 13.04.2017, 13:50



Antwort auf: Geld im Beschäftigungsverbot

Sie arbeitet doch schon wieder Vollzeit, seit mindestens 2 Wochen sind evtl. vorhandene Kinder also Vollzeit betreut. Der VZ-Vertrag wird entsprechend früher abgeschlossen worden sein. Und: Doch, Du unterstellst. Dieses reflexhafte: "Hah! Ich habe eine Betrügerin erwischt!" ist unglaublich unsympathisch. Was ist aus dem guten, alten "in dubio pro reo" geworden? Überhaupt - warum machst Du jede Fragende gleich zum "reo", zur Angeklagten? Ich assoziiere dabei: "Was ich denk' und tu, trau ich anderen zu!" Aber ich will Dir natürlich nichts unterstellen. Garnienicht.....

von Strudelteigteilchen am 13.04.2017, 14:30



Antwort auf: Geld im Beschäftigungsverbot

Ja ich arbeite schon wieder Vollzeit und nein eine Schwangerschaft war nicht geplant. Und ja meine zwei anderen Kinder sind gut versorgt in Schule und Kita. Natürlich würde ich auch im Büro arbeiten oder an einer für mich geeigneten Stelle. aber wie schon geschrieben, entscheidet mein AG über das BV ;)

von Werdergirl90 am 13.04.2017, 22:23



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