Geheimhaltung der Schwangerschaft bei Schichtdienst und Schadensersatzanspruch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geheimhaltung der Schwangerschaft bei Schichtdienst und Schadensersatzanspruch

Liebe Frau Bader, es geht um die Nachtschichten, nicht um ein generelles BV. Außerdem die Frage, welche Folgen es für mich haben könnte, wenn ich normal arbeite (mit Nachtschichten und Co), den Arbeitgeber aber erst in der 15./16. SSW über die Schwangerschaft informiere. Den Vertrag unterschreibe ich voraussichtlich in 10 Tagen, könnte aber schon Anfang kommender Woche zum Frauenarzt gehen... Dankbar wäre ich auch über die jeweiligen Stellen im Gesetz, damit ich das nachlesen kann. Ich Laie finde dazu nichts. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße, Luise (Zur Erinnerung das Schreiben vom 24.01.: Liebe Frau Bader! Es ist etwa kompliziert, ich versuche aber, die Situation halbwegs verständlich darzustellen: Ich habe mich für verschiedene Stellen mit Schichtdienst (Kinderheim) beworben und hatte auch schon einige Vorstellungsgespräche. Nun habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin (Schwangerschaftstest zu Hause). Beim Frauenarzt war ich noch nicht und ich habe vorsichtshalber auch noch keinen Termin gemacht. Ich weiß, dass ich meinem (zukünftigen) Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch die Schwangerschaft verheimlichen darf. Jetzt mal angenommen, ich gehe aber nächste Woche zum Arzt und bin dann "offiziell" schwanger. Muss ich die SS dann aufgrund des Schichtdienstes mitteilen, sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist? Ich habe gehört, dass ich mich andernfalls schadensersatzpflichtig machen könnte, wenn ich die SS bei Schichtdienst verheimliche - stimmt das und wo steht das im Gesetz? Und kann mir bei einer befristeten Stelle direkt wieder gekündigt werden oder würde der Vertrag ganz normal bis zum Fristende laufen? Ich habe schon zwei Kinder verloren, dem AG vor der 15.SSW Bescheid zu geben kommt für mich nicht in Frage. Meine momentane Tendenz ist es, erst dann zum Arzt zu gehen, wenn ich richtig im Job bin - da wäre ich dann 15./16.ssw - und dem Arbeitgeber dann direkt Bescheid zu geben, um evt. Schadensersatzansprüche zu verhindern. Oder besteht eine rechtlich unbedenkliche Möglichkeit, früher zum Arzt zu gehen und den AG dennoch nicht zu informieren? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, Luise)

von Clue am 31.01.2016, 23:31



Antwort auf: Geheimhaltung der Schwangerschaft bei Schichtdienst und Schadensersatzanspruch

Hallo, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft weiß, können das Mutterschutzgesetz auch nicht einhalten. Dann können Sie auch Nachschichten arbeiten. Ansonsten können Sie die Schwangerschaft verschweigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



Antwort auf: Geheimhaltung der Schwangerschaft bei Schichtdienst und Schadensersatzanspruch

Hey noch einmal Da es nicht sehenden Auges in einem totalen BV endet, ist alles gut. Beispiel : Chemiefabrik,bei Dir gehen doch Tagschichten etc. Der FA stellt in der AG Bescheinigung nur aus dass Du schwanger bist und wann der Muterschutz beginnt. Nicht, seit wann Du davon weißt. Kannst also jetzt zum Arzt und erst einmal abwarten wie sich alles entwickelt und später die Bescheinigung holen. Das Mutterschutzgesetzt greift natürlich erst wenn der AG davon weiß, solange kannst Du auf eigenes Risiko Nachtschichten etc. machen. Also unterschreib !! :-)

von Sternenschnuppe am 01.02.2016, 08:21



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