Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht: nach zweijähriger Elternzeit möchte ich wieder anfangen zu arbeiten. Meine Stelle war vorher Vollzeit und unbefristet. Jetzt werde ich zunächst in Teilzeit arbeiten. Da nach Einschätzung meines Arbeitgebers meine vorherige Beschäftigung nur in Vollzeit ausgeführt werden kann, wurde mir eine andere Position angeboten. Mir wurde angekündigt, dass der Anteil des fixen und des variablen Gehalts geändert werden sollte und damit meiner neuen Tätigkeit angepasst wird. Sollte ich später zurückkehren und in Vollzeit meinen alten Job wieder aufnehmen, würde ich wieder zum bisherigen Gehaltsplan zurückkehren. Ich bin aber bisher davon ausgegangen, dass das absolute Gehalt, natürlich heruntergebrochen auf Teilzeit, meinem alten Gehalt entspricht, nur eben verhältnismäßig mehr fix und weniger provisionsabhängig gezahlt wird. Nun habe ich eine Vertragsanpassung bekommen, in der bei "normalen" Ergebnissen mein neues Gehalt etwa 6% unter meinem bisherigen Gehalt liegt. Ist das so in Ordnung? Ich bin dankbar, dass ich in Teilzeit arbeiten kann, auch in anderen Punkten ist mir mein Arbeitgeber entgegen gekommen. Ich bin auch flexibel, was das Tätigkeitsfeld angeht. Aber ein bisschen verwundert bin ich doch, dass das Gehalt einfach reduziert wird. Ist das so üblich? Danke schon einmal für Ihre Antwort! Viele Grüße Alexandra
von Alexandra12 am 03.10.2014, 23:10