Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Monate in Elternzeit und beginne nach Ende der Elternzeit eine neue Stelle. Da auf meiner bisherigen Arbeit starker Personalmangel herrscht, bin ich bis jetzt zwei Mal aushilfsweise eingesprungen. Mit der Personalabteil habe ich das so geregelt, dass ich die Stunden sammel und mir das Gehalt erst später (nach Ende der Elternzeit) als einmalige Zahlung ausgezahlt wird, damit ich beim Elterngeld keine Abzüge habe. Muss ich das der Elterngeldstelle melden und wird das dennoch auf das Elterngeld angerechnet? Vielen lieben Dank und viele Grüße!
Mitglied inaktiv - 15.03.2015, 09:46